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Ratgeber Finanzen 41 – 2025

Lukas Rüetschi eidg. dipl. Vermögensverwalter
Hauptstrasse 43, 5070 Frick
www.ruetschi-ag.ch 

USA von Höchst zu Höchst
Der amerikanische S&P 500-Index ist ein breitabgestützter, repräsentativer Index und taugt viel mehr als der Dow Johns Industrial. Trotzdem reiht sich ein Höchst an das nächste. Die politische Weltlage ist so unsicher wie seit Jahrzehnten nicht mehr, die westlichen Staaten sind über beide Ohren verschuldet, die demographische Überalterung kommt voll auf uns zu und die Aktienmärkte boomen. Auf den ersten Blick irrational. Aus meiner Sicht auch auf den zweiten Blick, wenn da nicht immer noch die Geldschwemme wäre, die Angst vor Staatspleiten oder Währungsschnitten. Sachwerte scheinen Trumpf zu sein. Die Argumentation, dass man bei einem Sachwert viel weniger Probleme bei einer starken Inflation oder Kollaps hat, ist oft richtig. Den Preis, den man für die gekaufte Sache zahlt, ist aber nicht einfach vernachlässigbar. Das scheint den Markt im Moment aber nicht zu interessieren und es gibt übertriebene, teilweise irrationale Aufwärtsbewegungen. Einmal mehr: Gier und Panik sind nahe beieinander und Massenpsychologie spielt im Anlagegeschäft immer wieder eine sehr wichtige Rolle.

Gold wie eine Fahnenstange
Auch Gold ist ein Sachwert. Historisch ist es als Wertsicherungsmittel, welches nicht beliebig vergrössert wer­-den kann, beliebt. Im Gegensatz zur Geldmenge, welche die Zentralbanken fast beliebig erweitern und den Geldwert damit auch verwässern können, ist das bei Gold nur sehr beschränkt möglich.
Der Goldpreis ist in den letzten Monaten wie eine Fahnenstange angestiegen. Auch über 10 Jahre hat sich der Preis für das Edelmetall ungefähr verdreifacht – seit den grossen Verkäufen der Schweizerischen Nationalbank sogar fast verzehnfacht. Auch hier ist viel Euphorie resp. starke Vorbehalte gegenüber dem Finanzsystem und den Staaten bereits enthalten. Gold wird industriell fast nicht mehr gebraucht und nun werden auch unprofitable Minen wieder reaktiviert. Das Angebot steigt also ganz langsam wieder an und schlussendlich zahlen kann man mit Gold in unserer digitalisierten Welt auch fast gar nichts mehr...
Den Politiker sollte der Goldpreis aber ein Mahnfinger sein. Er ist wie ein Fiebermesser und die Temperatur kocht. Ausgabe- und Schuldendisziplin wäre angesagt. Aber das ist völlig unpopulär und tut weh. Versprechen und Ausgeben ist halt einfacher.

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Ratgeber Recht 40 – 2025

lic. iur. Roman M. Hänggi, Rechtsanwalt
Advokatur & Rechtsberatung TRIAS AG
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Alles, was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden!
Jeder von uns hat diesen Ausdruck sicher schon einmal in einem Hollywoodstreifen gehört. Der Ausdruck «Alles, was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden», ist dabei eine direkte Übersetzung der Miranda-Warnung aus den USA, die das Recht eines Beschuldigten betont, zu schweigen und einen Anwalt hinzuzuziehen. Als Strafverteidiger höre ich diesen Satz nahezu täglich. Aber ist dieser Satz nur eine Floskel, eine nichtssagende Redewendung aus Filmen oder steckt mehr dahinter? In der Schweiz ist das Schweigerecht für Beschuldigte, um eine Selbstbelastung zu verhindern, in der Strafprozessordnung (StPO) verankert. Und ich kann Ihnen gleich vorweg raten: Sagen Sie niemals etwas zur Sache aus, wenn Sie Beschuldigter sind, und nehmen Sie das Recht auf Aussageverweigerung in Anspruch – zumindest so lange, wie Sie nicht mit einem Anwalt oder einer Anwältin gesprochen haben!
Was bedeutet der Ausdruck aber im Detail?
• Recht zu schweigen
Beschuldigte haben das Recht zu schweigen, um sich nicht selbst zu belasten. Auf dieses Recht sind sie zu Beginn der Einvernahme hinzuweisen.
• Mögliche Verwendung vor Gericht
Alles, was Beschuldigte gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft sagen, kann auch vor Gericht verwendet werden, um sie zu belasten.
• Recht auf einen Anwalt
Beschuldigte haben das Recht, jederzeit einen Rechtsanwalt zu konsultieren und bei Vernehmungen hinzuzuziehen. Wenn sie sich die Kosten nicht leisten können, kann ein Verteidiger gestellt werden.
• Aussageverweigerung
Beschuldigte sind in keinem Fall verpflichtet, vor der Polizei, vor der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht auszusagen.
• Nicht zur Sache äussern
Beschuldigte sollten keine Angaben zur Sache machen, denn jede Aussage kann gegen sie verwendet werden.
• Anwaltliche Beratung
Beschuldigte sollten so früh wie möglich einen Strafverteidiger aufsuchen, der sie umfassend berät und unterstützt.
• Hart bleiben!
Beschuldigte sollten sich nicht von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft dazu drängen lassen, eine Aussage zu machen.
Sofern Sie einer Straftat beschuldigt werden und Aussagen zur Sache machen sollen, dürfen Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir helfen Ihnen und schützen Sie!

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Was goht do ab? (Leserbrief)

Von Erika Hugentobler-Lützelschwab, Magden

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