lic. iur. Roman M. Hänggi, Rechtsanwalt
Advokatur & Rechtsberatung TRIAS AG
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Keine Vertrauensperson?
Sie wollen Ihre Vorsorge für den Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit und Ihren Nachlass für den Fall Ihres Ablebens regeln, haben aber niemanden, dem Sie voll vertrauen? Erstellen Sie einen Vorsorgeauftrag mit einer Kontrollperson (z.B. Anwalt), definieren Sie klare Regeln und eine Stellvertretung, nutzen Sie professionelle Beratung, um die Rolle des Beauftragten präzise zu definieren und Missbrauch zu verhindern, und erwägen Sie einen Willensvollstrecker für das Erbe, der die Einhaltung Ihrer Wünsche überwacht. Im Einzelnen:
Für Vorsorge (Gesundheit & Finanzen)
1. Vorsorgeauftrag mit Kontrollmechanismus
Bestimmen Sie eine Person (auch wenn es jemand ist, dem Sie nur bedingt vertrauen), aber fügen Sie eine Kontrollperson hinzu, die Berichte prüft und bei wichtigen Entscheidungen mitentscheidet. Legen Sie fest, dass der Beauftragte regelmässig (bspw. jährlich) einen Bericht abliefert oder bestimmte, wichtige Aktionen nur mit Zustimmung der Kontrollperson ausführen darf. Auch wenn die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) die Vertretung grundsätzlich überwacht, ermöglicht diese Massnahme eine zusätzliche Kontrolle und Absicherung.
2. Professionelle Hilfe suchen
Wenden Sie sich an Institutionen und Stellen für Beratung und Unterstützung bei der Formulierung. Sprechen Sie mit einem Anwalt oder einem Notar, um den Vorsorgeauftrag rechtssicher und detailliert zu gestalten.
3. Klare Definitionen
Seien Sie präzise in der Formulierung der Aufgaben des Beauftragten (z.B. Bankgeschäfte vs. medizinische Entscheidungen). Legen Sie eine stellvertretende Vertretungsperson fest, falls Ihre erste Wahl ausfällt.
Für das Erbe (Testament & Vollstreckung)
1. Willensvollstrecker einsetzen
Wenn Sie einen Lebenspartner haben, empfiehlt es sich grundsätzlich, diesen in Ihrer letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) auch als Willensvollstrecker in Ihrem Nachlass einzusetzen. Ist dies aber nicht der Fall, sollten Sie in Ihrer letztwilligen Verfügung einen unabhängigen Willensvollstrecker (z.B. einen Anwalt oder einen Treuhänder) bestimmen, der Ihren Nachlass aufteilt und dabei sicherstellt, dass Ihre Anweisungen umgesetzt werden.
2. Testament erstellen
Klären Sie Ihre Wünsche genau und halten Sie diese in Ihrer letztwilligen Verfügung präzise fest, um Streitigkeiten zu vermeiden. Im Bedarfsfall können Sie Ihr Testament auch gebührenpflichtig notariell beurkunden lassen.
Wichtige Schritte
• Sprechen Sie offen mit potenziellen Personen: Besprechen Sie Ihre Erwartungen und die Aufgaben mit der gewählten Person, um sicherzustellen, dass sie diese versteht.
• Ersetzen Sie Personen: Benennen Sie immer eine Ersatzperson für den Fall, dass die erste Person ausfällt.
• Spezifizieren Sie Aufgaben: Teilen Sie Verantwortlichkeiten auf, um eine Person nicht zu überfordern und Missbrauch zu verhindern (z.B. eine Person für Gesundheit, eine für Finanzen).
• Dokumentieren Sie alles: Halten Sie Ihre Wünsche und Entscheidungen schriftlich fest, um spätere Missverständnisse zu vermeiden und deponieren Sie diese bei einer geeigneten Stelle (Anwalt, Notar, Gericht etc.).
Sofern Sie Fragen rund um die Regelung Ihrer Vorsorge und Ihres Nachlasses haben, helfen Ihnen die Anwältinnen und Anwälte der Advokatur & Rechtsberatung TRIAS AG gerne weiter.
Schriftliche Fragen richten Sie bitte an:
Ihre Anfragen werden diskret behandelt
Füsse sind ganz weit unten. Weit weg. Tief unten in der Hierarchie. Werden kaum berührt und eher selten gepflegt. Erledigen sie doch den ganzen Tag lang Schwerstarbeit für uns, tragen uns, befördern uns zur Arbeit, auf Berge, lassen uns rennen, laufen, hüpfen, stehen, Treppen steigen und immer mehr oder weniger im Gleichgewicht bleiben.