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Von Daniel Rüetschi, Böztal / Ortsteil Hornussen
Von Karin Faes, ehem. Grossrätin, Schöftland
Christoph Zehnder, eidg. dipl. Vermögensverwalter
Hauptstrasse 43, 5070 Frick
www.ruetschi-ag.ch
Macht die Digitalisierung die Behörden effizienter?
Bis und mit Steuerjahr 2024 konnten wir Steuerpflichtigen das Progamm EasyTax nutzen. Seit diesem Jahr haben wir im Aargau nun eine neue Plattform, auf der wir unsere Steuererklärung samt Belegen erfassen können. Im Vergleich z.B. zu vor 20 Jahren haben die Behörden dadurch enorme Vorteile durch die Digitalisierung erreicht. Doch nicht nur das, aus Sicht der Steuerbehörden konnte zudem ein Grossteil der Arbeit, die vorhin die Steuerbehörden selber machen mussten, nun an den Steuerpflichtigen ausgelagert werden. Sehen wir deshalb eine massive Verschlankung bei der Steuerbehörde?
Leider ist davon nicht viel, wenn überhaupt etwas, zu sehen. Woran liegt das? Es gibt wie immer verschiedene Gründe. Einer aber ist sicher der Monopolstatus der Behörden, der dazu führt, dass sich diese nicht bzw. zu wenig um Effizienz bemühen müssen.
Ein Beispiel: Im oben erwähnten neuen Steuerprogramm ist es bei den Wertschriften nicht zwingend, Belege einzulesen (aber optional möglich). Das finde ich erstaunlich grosszügig, geht es doch gerade bei den Wertschriften teilweise um grössere Vermögens- und auch Ertragswerte. Ein Kontakt mit einer Steuerbehörde deutet aber eher auf einen Programmierfehler als auf Grosszügigkeit hin. Diese forderte nämlich alle (angeblich optionalen) Belege nach. So weit so nachvollziehbar. Aber das reichte nicht. Bei den Steuerauszügen wollte die Steuerbehörde nicht nur die Zusammenfassung mit Vermögens- und Ertragswerten, sondern gleich Scans bzw. Kopien von jeder einzelnen Detailseite haben. Unnötig, überflüssig, ineffizient! Wenn die Steuerbehörden den Steuerauszügen der Banken nicht trauen, sollen sie dies zentral bei der Bank beanstanden, aber nicht bei allen Steuerpflichtigen. Zudem gehe ich davon aus (weiss es aber ehrlicherweise nicht), dass in den QR-Codes vermutlich alle Informationen drin sind, die die Steuerbehörde braucht.
Auch bei Firmen kommt Effizienz oft erst an 10. Stelle, wenn der Kunde die Arbeit hat
Dass Effizienz auch oft in der Privatwirtschaft auf der Strecke bleibt, ist leider ebenso wahr. Eine gewisse Bank mit drei Buchstaben im Namen hat letzthin wieder aktualisierte Formulare eingefordert. Eine Bestätigung, dass sich seit letzter Unterschrift nichts geändert hätte, reicht nicht, denn das neue Layout und der neue Formulartext sind heilig – bis in zwei Jahren wohl das nächste gleiche, aber überarbeitete Formular eingefordert wird und die nächste Status-Nicht-Änderung bestätigt werden muss.
Beim hier angesprochenen Formular ging es um Einstufungen, die wohl jeder Nicht-Jurist und vermutlich auch 90% der Juristen nicht selber machen könnten. Wer weiss schon, was «Gesellschaft, welche den ‹ownership and base erosion test› erfüllt» bedeuten mag? Eine Antwort an die Bank, dass man ihr Formular nicht ausfüllen könne, da kein Mensch wisse, was ihre Spezialisten da zusammengebaut hätten, führt zur Antwort: Es tue ihnen leid, das stimme zwar schon, aber sie dürften keine Steuerberatung machen. Erst der nochmalige Hinweis, dass mir die nicht erlaubte Steuerberatung egal sei und ohne unterstützende Antwort (von mir aus auch mündlich) so kein Formular zurückkomme, führt dann zur Antwort, dass man wohl am besten «dort bzw. dort» das Kreuz mache. Immerhin.
Fazit: Ineffizienz beim Formulartext mit US Rechtssystemausdrücken, Ineffizienz beim Blocken der Anfrage nach Unterstützung, Ineffizienz beim Einfordern von unveränderten Status alle zwei oder drei Jahre!
Positives Gegenbeispiel
Ich bin froh, dass ich auch ein Gegenbeispiel bringen kann. Bis anhin war es nötig, dass wir als Vermögensverwalter jedes Jahr Formular 9 der ESTV ausfüllen und einreichen mussten. Dabei geht es um die Abgabe auf Wertpapiere beim Umsatz. Da wir ausschliesslich mit Schweizer Depotbanken zusammenarbeiten (und diese für die Meldung und den Abzug der Umsatzabgabe verantwortlich sind), lautete unsere Meldung Jahr für Jahr gleich: 0.– (in Worten NULL). Wofür eine solche Meldung gut sein soll? Naja, man kann dann irgendwo wieder einen Haken machen. Aber effizient?
Jetzt ist die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV nach Jahren der gewissenhaften Prüfung erstaunlicherweise zur gleichen Einsicht gekommen: «Um die Abgabepflichtigen administrativ zu entlasten, entfällt ab sofort die Pflicht zur Einreichung des amtlichen Formulars 9, sofern in der jeweiligen Abrechnungsperiode keine Umsatzabgabe zu entrichten ist.» Warum nicht gleich so? Aber positiv allemal.
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Von Patrik Meier, Landwirt und Grossrat SVP, Zeihen
Cora Burgdorfer
dipl. Psychologin
Oekum. Paarberatung Bezirke Brugg Laufenburg Rheinfelden
www.oekberatung.ch
Ist Paartherapie mit KI die Zukunft?
Immer mehr Menschen informieren sich über ihre Beziehungsprobleme zunächst bei der künstlichen Intelligenz. Noch bevor sie einen Termin bei einer Paarberaterin oder einem Paartherapeuten vereinbaren, schildern sie ChatGPT ihren Streit, ihre Ängste oder die immer wiederkehrenden Konflikte. Die Hemmschwelle ist gering: keine Wartezeit, keine Terminvereinbarung, keine fremde Person, der man sich öffnen muss. Stattdessen ist die digitale Gesprächspartnerin rund um die Uhr verfügbar.
Gerade darin liegt ein grosser Vorteil. Eine erschöpfte Mutter kann sich spätabends mit ihren Sorgen an einen Chatbot wenden. Ein Paar kann unmittelbar nach einem heftigen Konflikt versuchen, die Situation zu sortieren. Die KI hört scheinbar geduldig zu, stellt Fragen, strukturiert Gedanken und kann helfen, die eigene Position aus einer gewissen Distanz zu betrachten. Auch bei der Vorbereitung eines schwierigen Gesprächs kann sie nützlich sein: Wie formuliere ich meine Bedürfnisse, ohne den Partner anzugreifen? Wie kann ich zuhören, ohne sofort in die Verteidigung zu gehen? Einfache Kommunikationsregeln können schon einen grossen Unterschied machen.
Für manche Menschen ist der Chatbot zudem eine Art erste Anlaufstelle. Wer sich noch nicht traut, über intime Probleme mit einem Menschen zu sprechen, findet in der anonymen digitalen Umgebung einen leichteren Einstieg. KI kann damit eine wichtige Funktion übernehmen: Sie kann Menschen ermutigen, ihre Probleme überhaupt wahrzunehmen und sich mit ihnen auseinanderzusetzen.
Doch genau hier beginnt auch die Problematik. Eine KI kennt nur das, was ihr mitgeteilt wird. Sie erlebt keinen Streit, sieht keinen Gesichtsausdruck, hört keinen Tonfall und nimmt keine Atmosphäre im Raum wahr. Sie verfügt über keine menschliche Intuition und hat kein eigenes emotionales Erleben. Auch wenn ihre Antworten einfühlsam klingen, beruht diese Empathie auf sprachlichen Mustern und nicht auf persönlichem Mitgefühl.
Hinzu kommt ein weiteres Risiko: Wer seine Beziehung aus der eigenen Perspektive schildert, berichtet seine subjektive Geschichte. Der Partner ist nicht anwesend und kann seine Sichtweise nicht einbringen. Eine KI kann dadurch unbeabsichtigt zur Bestätigung der eigenen Interpretation beitragen. Aus «Wir streiten ständig» wird womöglich eine Analyse, die vor allem das Verhalten des Partners problematisiert. Werden zusätzlich Diagnosen oder Erklärungen für das Verhalten des Gegenübers gesucht, kann aus einer einseitigen Schilderung schnell eine scheinbar objektive, aber letztlich ungesicherte Einschätzung entstehen.
Besonders heikel wird es bei tiefgreifenden Beziehungskrisen. Bindungsängste, Traumata, Untreue, Gewalt, psychische Erkrankungen oder lang anhaltende Vertrauensbrüche verlangen mehr als gute Kommunikationsratschläge. Hier braucht es ein Gegenüber, das nicht nur Worte verarbeitet, sondern Widersprüche wahrnimmt, nachfragt, Grenzen setzt und auch das Ungesagte erkennt.
Die Zukunft der Paarberatung liegt deshalb wahrscheinlich in einem hybriden Modell, in dem KI und menschliche Beratung unterschiedliche Aufgaben übernehmen. Die KI könnte als niederschwellige Soforthilfe dienen: Gedanken ordnen, Konfliktmuster sichtbar machen, Fragen für ein Gespräch formulieren oder erste Informationen vermitteln. Der Mensch übernimmt dort, wo Beziehung komplex, emotional und widersprüchlich wird.
KI kann damit eine Brücke zur Paartherapie sein – aber nicht deren Ersatz. Denn eine Beziehung besteht nicht nur aus Sprache und Daten. Sie lebt von Nähe, Verletzlichkeit, Körpersprache, Vertrauen und der Begegnung zweier Menschen mit einem Herzen.
Fragen richten Sie gerne an:
Weiterführende Informationen finden Sie unter www.oekberatung.ch
Dr. Monika Mayer, Apothekerin
Vinzenz Apotheke, Rössliweg 13, 5074 Eiken
Ratgeber Reihe B-Vitamine: Vitamin B3 oder Niacin
Dieser Name ist ein Kunstwort und setzt sich aus den Bestandteilen Nicotinsäure und Vitamin zusammen. Es hat aber (weder chemisch noch biologisch) nichts mit Nikotin zu tun!
Historisch: Nicotinsäure wurde bereits 1873 chemisch beschrieben. Aber erst über 60 Jahre später, 1937, wurde ihre Bedeutung als Vitamin erkannt: Der Biochemiker Conrad A. Elvehjem konnte zeigen, dass Nicotinsäure Pellagra verhindern kann. (Pellagra: ist eine in Europa sehr seltene Mangel-Erkrankung. Typisch sind Hautveränderungen, Durchfall sowie neurologische und psychische Beschwerden.) Die Erforschung der Pellagra war entscheidend dafür, dass man schliesslich den Zusammenhang zwischen der Erkrankung und Niacin erkannte.
Wozu braucht der Körper Vitamin B3?
Das wasserlösliche Vitamin umfasst insbesondere die Vitamin-Formen Nicotinsäure und Nicotin- oder Niacin-Amid. Beim Kochvorgang gehen die Formen bis zu einem gewissen Grad in die Kochflüssigkeit über, darum sollte das «Wasser», wenn möglich, weiter verarbeitet werden, z.B. als Suppe etc. Die Vitaminformen sind an zahlreichen Stoffwechselprozessen (Energie-, Eiweiss- Glykogen- und Fettsäurestoffwechsel) beteiligt und tragen somit zu einem normalen Energiestoffwechsel, einer normalen Funktion des Nervensystems und der psychischen Funktion sowie zur Erhaltung einer normalen Haut und normaler Schleimhäute bei.
Wo steckt es drin:
Niacin kommt in vielen Lebensmitteln vor. Zu den guten Quellen gehören:
• Fleisch, Fisch, Geflügel und Eier
• Vollkornprodukte
• Hülsenfrüchte
• Nüsse und Samen
• Getreideprodukte
Der menschliche Körper kann Niacin zudem aus der Aminosäure Tryptophan bilden.
Der Bedarf wird als Niacin-Äquivalente (NE) angegeben. Der individuelle Bedarf hängt unter anderem von Alter, Geschlecht und Energiezufuhr ab, wie immer gelten für Schwangere und Stillende höhere Werte (für Frauen 13 mg NE/Tag und für Männer 16 mg NE/Tag. Wie üblich gelten diese Referenzwerte der Beurteilung der Nährstoffversorgung gesunder Bevölkerungsgruppen und sind nicht mit einer individuellen Therapieempfehlung gleichzusetzen.
Wann kann es knapp werden?
In Europa ist bei einer ausgewogenen Ernährung ein echter Mangel wirklich selten. Eine Supplementierung mit Vitamin B3 kann nur dann sinnvoll sein, wenn eine unzureichende Versorgung oder ein erhöhter Bedarf besteht. Bei Verdacht auf einen ausgeprägten Mangel sollte die Ursache ärztlich abgeklärt werden. Die über Lebensmittel aufgenommene Menge gilt bei gesunden Menschen als unproblematisch. Eine hoch dosierte Einnahme zur Selbstmedikation ist im Allgemeinen daher nicht zu empfehlen. Die Anzeichen einer Überdosierung sind unspezifisch: Typischerweise werden folgende Beobachtungen bei einem Nicotinsäure-Überschuss beschrieben: Hautrötung («Niacin-Flush»), Wärmegefühl und Brennen der Haut, Kribbeln oder Juckreiz, Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit und Magen-Darm-Beschwerden. Bei längerfristiger Einnahme wirklich hoher Dosen können u.a. die Leber und der Stoffwechsel geschädigt werden.
Gut zu Wissen:
Hoch dosierte Nicotinsäure kann als Arzneimittel zur Behandlung von Fettstoffwechselstörungen eingesetzt werden. Diese Anwendung unterscheidet sich deutlich von der üblichen Vitaminversorgung und wird ärztlich überwacht. Dabei kann eine sogenannte Flush-Reaktion ausgelöst werden, die sich in den bereits genannten Nebenwirkungen äussert. Die Beschwerden beginnen meist innerhalb der ersten Stunde nach der Einnahme und klingen gewöhnlich innerhalb weniger Stunden wieder ab. Bei regelmässiger Einnahme lässt die Intensität des Flushs häufig nach.
Wichtig: Ein Flush sollte nicht einfach mit einer beliebigen Schmerztablette «behandelt» werden. Bei einer verordneten Niacintherapie sollte die Einnahmeweise bei starken oder anhaltenden Beschwerden mit dem verordnenden Arzt und / oder der Apotheke besprochen werden.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Team der Vinzenz Apotheke
Lassen Sie sich von uns beraten: vinzenz apotheke – eine quelle der gesundheit
Lukas Rüetschi eidg. dipl. Vermögensverwalter
Hauptstrasse 43, 5070 Frick
www.ruetschi-ag.ch
Zinsen reagieren nervös auf Ölpreis
Aktuell sieht man recht gut, dass die Zinsmärkte die schwankenden Ölpreise intensiv beobachten. Stark erhöhte Energiepreise verstärken die Teuerung, was auf höhere Zinsen deutet. Für mich zeigt dies, dass der Markt recht nervös ist und die Trump-Administration weiter steigende Energiepreise und damit höhere Zinsen nicht will, aber sich selber im Krieg mit dem Iran verfangen hat. Die Zinslast vieler stark verschuldeter Länder ist im Steigflug, und neue Schulden müssen gemacht werden, damit man die Zinsen bezahlen kann. Wie schon früher gesagt, mindestens teilweise fast ein kriminelles Schneeballsystem, welches man als Investitionen oder Sondervermögen «tarnt».
MCH Group im Erholungsmodus
Der Basler Messebetreiber schreibt wieder schwarze Zahlen und hat in seinen Geschäftsfeldern wieder mehr Nachfrage, was den Erholungsmodus unterstützt. Die Aktie hat sich zwar kräftig von den Tiefstständen erholt, birgt aber aus meiner Sicht weiterhin einiges Potential und fristet ein «Mauerblümchendasein». Trotz viel Potenzial darf man die wirtschaftlichen und politischen Risiken (Basel Stadt gehört rund 37 %) nicht ausser Acht lassen, weshalb es nur eine Beimischung in einem risikofähigeren Depot darstellen darf.
Kritische Stimmen zur KI-Rally mehren sich
Im KI-Bereich erleben wir eine fast beispiellose Euphorie. Für jedes Problem auf dieser Welt scheint KI die Lösung zu sein, was alles, was nur annähernd nach KI aussieht, in teilweise schwindelerregende Bewertungen getrieben hat. Nun scheinen kritische Stimmen langsam mehr gehört zu werden. Rechnen sich die immensen Investitionen in vernünftiger Zeit? Können die Schulden, welche für diese Investitionen aufgenommen werden müssen, jemals zurückbezahlt werden? KI wird unsere Welt in den nächsten Jahren prägen und wahrscheinlich auch etwas verändern. Dass man nun langsam wieder das Hirn einschaltet und die Sache kritischer anschaut, macht Sinn. Aus meiner Sicht ist trotz Rückschlägen in einigen Aktien aber immer noch sehr viel Luft in den Aktienkursen, und ich lasse die Finger davon..
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lic. iur. Roman M. Hänggi, Rechtsanwalt
Advokatur & Rechtsberatung TRIAS AG
Salinenstrasse 25, 4133 Pratteln, Tel. 061 823 03 03
Bahnhofstrasse 92, 5000 Aarau, Tel. 062 393 03 03
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Wenn das «Schnäppchen» zur Straftat wird
Wer kennt es nicht? Auf Online-Marktplätzen oder Flohmärkten wird ein fast neues Smartphone oder ein Markenvelo zu einem unschlagbar günstigen Preis angeboten. Doch Vorsicht: Wer hier gedankenlos zugreift, gerät in der Schweiz schnell ins Visier der Staatsanwaltschaft. Das Zauberwort im Strafgesetzbuch heisst Hehlerei.
Was ist Hehlerei?
Hehlerei begeht, wer eine Sache erwirbt, verheimlicht oder weiterverkauft, von der er weiss oder annehmen muss, dass sie durch eine Straftat (meistens Diebstahl) erlangt wurde. Das Gesetz schützt hier das Opfer der ursprünglichen Tat, damit dessen Eigentum nicht einfach im Wirtschaftskreislauf verschwindet.
Die Falle: Eventualvorsatz
Niemand muss den Dieb beim Stehlen beobachtet haben, um sich strafbar zu machen. In der Praxis reicht der sogenannte Eventualvorsatz. Das bedeutet: Sie halten es für gut möglich, dass die Ware aus einer illegalen Quelle stammt, nehmen dieses Risiko aber gleichgültig in Kauf. Typische Warnsignale sind:
1. Ein Preis, der massiv unter dem eigentlichen Marktwert liegt.
2. Der Verkäufer verweigert Quittungen, Originalverpackungen oder Zubehör.
3. Die Übergabe soll hastig an einem ungewöhnlichen Ort stattfinden.
Welche Strafen drohen?
Hehlerei ist kein Kavaliersdelikt. Das Gesetz sieht dafür Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vor. Zudem wird das gekaufte Objekt von der Polizei beschlagnahmt und dem rechtmässigen Eigentümer zurückgegeben. Das bezahlte Geld ist in den meisten Fällen weg.
Drei goldene Regeln für den sicheren Kauf
1. Gesunden Menschenverstand einschalten: Klingt ein Angebot zu gut, um wahr zu sein, ist es das meistens auch.
2. Nachweis verlangen: Verlangen Sie Kaufbelege, Garantiescheine oder den Originalkarton.
3. Belege sichern: Machen Sie Screenshots vom Inserat und dem Chatverlauf mit dem Verkäufer.
Schützen Sie Ihr Portemonnaie und Ihren Leumund: Schauen Sie beim privaten Online-Kauf lieber zweimal hin.
Sollten Sie wegen eines Kaufs strafrechtliche Probleme bekommen und rechtliche Hilfe benötigen, helfen Ihnen die Anwältinnen und Anwälte der Advokatur & Rechtsberatung TRIAS AG gerne weiter.
Schriftliche Fragen richten Sie bitte an:
Ihre Anfragen werden diskret behandelt
Von Daniele Mezzi, Grossrat «Die Mitte», Bezirk Laufenburg
Jacqueline Zesiger
Executive MBA HSG
CAS Palliative Care, Universität Luzern
EMR-zertifiziert
www.sanavite.ch /
Altersarmut
Gemäss Bundesamt für Statistik sind 1,4 Millionen Personen in der Schweiz armutsgefährdet. Rund 743 000 Personen, d.h. 8,4% von der Gesamtbevölkerung sind bereits betroffen. Gemäss Caritas-Statistik sind davon 15,2% über 65-Jährige. Einzelpersonenhaushalte und Frauen sind häufiger betroffen. Dies, weil es meist kein Doppelverdiener-Paar war und somit auch keine Zweit-Rente oder Zweit-Ersparnis vorhanden sind.
Verschiedene Gründe führen dazu, dass jemand im AHV-Alter in die Armutsfalle tappt. Beim Aufzählen aller Einzelfälle und Armutsbereiche ergibt sich eine bemerkenswert grosse Gruppe. Armut nimmt in der Schweiz zu und ist ein Tabu-Thema. Man spricht nicht darüber, und sie ist sehr versteckt. Eine armutsbetroffene Person kann ihr Leben nicht frei gestalten, denn sie ist stark eingeschränkt in ihren Entscheidungen. Ein typischer Fall, der finanzielle Neuorientierung erfordert, ist, wenn jemand kurz vor 60 die Stelle verliert, es dann rasch um Frühpensionierung geht, die Scheidung endlich vorüber ist und die effektiven Zahlen vorliegen. Aussagen wie «Personen im hohen Alter benötigen ja kein Geld mehr», ist alltäglich, wenn auch nicht wahr. Dass über 60-Jährige, die keine Arbeitsstelle mehr finden, sich mehr auf das «Häusliche» konzentrieren und sich den vermeintlich gemütlichen Balkonien-Ferien widmen, ist an der Tagesordnung. Restaurantbesuche oder Skifahren fallen weg. Sich in einer solchen Abwärtsspirale zu bewegen, ist eine Kunst der Stoa.
Ergänzungsleistungen
Um die einengende Finanzlage etwas zu entschärfen, ist – um folgend einige Hinweise zu geben – der Bezug von Ergänzungsleistungen eine Möglichkeit. Diese erhalten Personen, die eine Rente der Alters- und Hinterbliebenenversicherung oder der Invalidenversicherung beziehen, davon aber nicht leben können. Durchschnittlich liegt diese bei einem Gesamt-Renteneinkommen unter ca. CHF 40 000.—pro Jahr und einem Vermögen unter ca. CHF 40 000.—bis 100 000.–. Der Richtwert ist kantonal geregelt und variiert sogar innerhalb der Gemeinden.
Prämienverbilligung Krankenversicherung
Diese Zuschüsse erhält man relativ rasch und unkompliziert, sobald man ein tiefes Einkommen (Alleinstehende ca. CHF 40 000.–) und kaum Vermögen hat, je nach Kanton und Wohnort sind Freibeträge möglich. Die SVA rechnet es genau aus.
Hilflosenentschädigung
Diese Beiträge erhalten Personen, die hilfsbedürftig sind, d.h. nicht alleine ohne Hilfe leben können. Sie ist unabhängig von Einkommen und Vermögen und bei der SVA/IV anzufragen. Man erhält diese zusätzlich zu anderen Unterstützungszahlungen.
Sozialhilfe
Diese Unterstützung ist altersunabhängig und erfolgt, sobald man effektiv keine Einnahmen mehr hat und auch kein Vermögen. Mit Bezug einer AHV/IV-Rente im Alter wird über die Sozialhilfe auch ein Pflegeheim finanziert, sofern die Rente und Ergänzungsleistungen nicht ausreichen. Je nach Kanton können Schulden aufgebaut werden. Gemäss Gesetz können Kinder von pflegebedürftigen Eltern zu Beitragszahlungen verpflichtet werden, sofern sie selber über ein hohes Einkommen und Vermögen verfügen oder eine vorgängige Erbschaft der Eltern erhalten haben (Überschreibung Immobilie, Erbvorbezug).
Wohnen
Es ist übrigens schwierig, mit 80 Jahren noch eine Mietwohnung zu finden. Oft melden sich so viele jüngere Personen, Paare und Familien für günstige Wohnungen, dass man als ältere Person kaum berücksichtigt wird. Hintergründige Begründung ist das Risiko, dass die betagte Person nicht mehr so lange verbleibt. Hilfreich ist, flexibel zu bleiben und sich rechtzeitig eine kleinere und günstigere Mietwohnung suchen, wenn auch in entfernteren Gegenden. Immobilienbesitzer können ihre Wohnung oder Haus gegen Wohnrecht verkaufen und mit dem Kapitalzuwachs noch einige Jahre oder lebenslänglich im eigenen Heim verbleiben.
Diverse Angebote
Organisationen wie Caritas, Heilsarmee, Stiftungen sowie die Gemeindeverwaltung sind gute Anlaufstellen, wenn man in eine finanziell prekäre Situation gerät. Zudem ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ebenfalls sofort unterstützungsbereit bei Problemen mit Finanzen, Treuhand, Wohnen und Gesundheit. Sie ist zuständig für alle Altersgruppen.
Soziales Umfeld
Das soziale Umfeld ist für eine gesunde und frohe Natur des Menschen essenziell. Die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben unabdingbar. Viele Bereiche lassen sich mit Freiwilligeneinsatz organisieren. Senioren-Clubs, Vereine und private Gruppen organisieren gemeinsame Ausflüge oder Events, sodass man sich rasch integrieren kann. Hier liegt es an jedem Einzelnen, ein Netzwerk oder Nachbarschaftshilfe zu suchen und zu pflegen.
Jacqueline Zesiger ist Betriebswirtschafterin (Executive MBA HSG und CAS Palliative Care sowie EMR-zertifiziert) und seit vielen Jahren selbstständige Beraterin. Es ist ihr ein Anliegen, diese Tätigkeit im Rahmen von Unterstützung und Zusammenwirken auszuüben.
Für weitergehende Fragen und Unterstützung erreichen Sie Jacqueline Zesiger wie folgt:
Christoph Zehnder, eidg. dipl. Vermögensverwalter
Hauptstrasse 43, 5070 Frick
www.ruetschi-ag.ch
Die UBS und die Schweiz: Wie geht es weiter in der TBTF-Problematik?
Die Schweiz hat Erfahrung mit der Rettung von Banken, die als «too big to fail» (TBTF) angesehen wurden.
UBS musste in der Finanzkrise 2008 gestützt werden
Während der Finanzkrise im Herbst 2008 wurde die UBS im Rahmen eines konzertierten Rettungspakets des Bundesrats und der Schweizerischen Nationalbank (SNB) durch zwei zentrale, aufeinander abgestimmte Massnahmen vor dem Kollaps bewahrt: einerseits durch Auslagerung toxischer Wertpapiere und deren Verlustrisiken in den SNB-StabFund und andererseits durch eine Kapitalspritze durch den Bund an die UBS. Zwar sollten sich beide Massnahmen letztlich als gewinnbringend erweisen. Dennoch versuchte die Politik eine solche Zwangssituation in der Zukunft mit verschiedenen TBTF-Gesetzen nach Möglichkeit zu verhindern.
CS Krise: Bundesrat setzte auf Notrecht statt auf TBTF-Gesetze
Die nächste «Too big to fail»-Situation liess leider nicht allzu lange auf sich warten. Im März 2023 wurden bei der Rettung der Credit Suisse die TBTF-Gesetze aber nur teilweise angewendet, und das eigentliche Kernstück – die geordnete Abwicklung oder Sanierung der Bank – wurde bewusst ausgesetzt. Stattdessen griff der Bundesrat auf Notrecht zurück, um eine staatlich unterstützte Fusion mit der UBS zu erzwingen. Das Resultat: eine finanziell stabile, aber noch viel grössere UBS (nebst noch hängigen Rechtsfällen insbesondere um die AT1-Anleiheninvestoren). Eine solche ‚Monsterbank’ zu schaffen, war sowohl aus marktliberaler Sicht (Ausschaltung von Konkurrenz in gewissen Bereichen, Anwendung von Notrecht) wie auch aus staatsplanerischer Sicht (mit einer doppelt so grossen Bank ist das Risiko, dass der Staat für allfällige existentielle Managementfehler einspringen muss, nicht kleiner geworden) ein massiver Fehler.
Der Bundesrat will die TBTF-Regeln verschärfen – die Bank wehrt sich
Dass sich die UBS gegen schärfere Vorschriften wehrt, ist ihr gutes Recht. Und dass sie sich auch im internationalen Wettbewerb behaupten muss, wo meist laschere Regeln gelten, ist zu beachten. Dass sich umgekehrt die Schweizerische Politik um das TBTF-Problem kümmern muss und das Risiko reduzieren möchte, dass sich der Staat bei einem drohenden Kollaps einer solch grossen Bank erneut gezwungen sähe einzugreifen, ist aber ebenfalls ihr gutes Recht. Umso mehr angesichts oben zitierter Vorfälle und v.a. auch angesichts der neuen Grössenordnungen. Die UBS ist nun mehr als doppelt so gross wie die damalige UBS oder auch die CS vor drei Jahren. Die UBS-Bilanz ist mehr als eineinhalb Mal so gross wie die Wirtschaftsleistung des Landes.
An sich gäbe es verschiedenste Stellschrauben, und alle haben ihre Vor- und Nachteile: Eigenkapitalhinterlegung, Trennbankensystem bzw. Aufspaltung, Sperrung von Boni, Haftbarmachung der Manager, Abgeltung durch eine Art TBTF-Versicherungsprämie, etc.
Die Signale von Bundesrat und SNB deuten auf eine Verschärfung hin, die Signale aus dem Parlament deuten auf eine Verwässerung. Angesichts meiner Kritik zum fehlerhaften Vorgehen des BR bei der Zwangsfusion der CS mag es erstaunen, aber ich bin für einmal klar auf Linie BR: Gerade weil mit nur noch einer «Monsterbank» eine schlechte Lösung gewählt wurde, muss die TBTF-Reform jetzt sitzen.
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