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Ratgeber Recht 40 – 2025

lic. iur. Roman M. Hänggi, Rechtsanwalt
Advokatur & Rechtsberatung TRIAS AG
Salinenstrasse 25, 4133 Pratteln, Tel. 061 823 03 03
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Alles, was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden!
Jeder von uns hat diesen Ausdruck sicher schon einmal in einem Hollywoodstreifen gehört. Der Ausdruck «Alles, was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden», ist dabei eine direkte Übersetzung der Miranda-Warnung aus den USA, die das Recht eines Beschuldigten betont, zu schweigen und einen Anwalt hinzuzuziehen. Als Strafverteidiger höre ich diesen Satz nahezu täglich. Aber ist dieser Satz nur eine Floskel, eine nichtssagende Redewendung aus Filmen oder steckt mehr dahinter? In der Schweiz ist das Schweigerecht für Beschuldigte, um eine Selbstbelastung zu verhindern, in der Strafprozessordnung (StPO) verankert. Und ich kann Ihnen gleich vorweg raten: Sagen Sie niemals etwas zur Sache aus, wenn Sie Beschuldigter sind, und nehmen Sie das Recht auf Aussageverweigerung in Anspruch – zumindest so lange, wie Sie nicht mit einem Anwalt oder einer Anwältin gesprochen haben!
Was bedeutet der Ausdruck aber im Detail?
• Recht zu schweigen
Beschuldigte haben das Recht zu schweigen, um sich nicht selbst zu belasten. Auf dieses Recht sind sie zu Beginn der Einvernahme hinzuweisen.
• Mögliche Verwendung vor Gericht
Alles, was Beschuldigte gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft sagen, kann auch vor Gericht verwendet werden, um sie zu belasten.
• Recht auf einen Anwalt
Beschuldigte haben das Recht, jederzeit einen Rechtsanwalt zu konsultieren und bei Vernehmungen hinzuzuziehen. Wenn sie sich die Kosten nicht leisten können, kann ein Verteidiger gestellt werden.
• Aussageverweigerung
Beschuldigte sind in keinem Fall verpflichtet, vor der Polizei, vor der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht auszusagen.
• Nicht zur Sache äussern
Beschuldigte sollten keine Angaben zur Sache machen, denn jede Aussage kann gegen sie verwendet werden.
• Anwaltliche Beratung
Beschuldigte sollten so früh wie möglich einen Strafverteidiger aufsuchen, der sie umfassend berät und unterstützt.
• Hart bleiben!
Beschuldigte sollten sich nicht von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft dazu drängen lassen, eine Aussage zu machen.
Sofern Sie einer Straftat beschuldigt werden und Aussagen zur Sache machen sollen, dürfen Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir helfen Ihnen und schützen Sie!

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