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Ratgeber Recht 23 – 2022

ass. iur. Aysel Mermer
Advokatur & Rechtsberatung TRIAS AG
Salinenstrasse 25, 4133 Pratteln, Tel. 061 823 03 03
Bahnhofstrasse 92, 5000 Aarau, Tel. 062 393 03 03
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Stillende Mütter und ihre Rechte
Oft ist berufstätigen Frauen nicht bewusst, welche Rechte ihnen zustehen, wenn sie nach der Schwangerschaft wieder in den Berufsalltag einsteigen. Insbesondere haben stillende Mütter damit zu kämpfen, dass sie nicht wissen, ob und wo sie ihr Kind stillen dürfen. Es stellt sich also die Frage: Dürfen stillende Mütter während ihrer Arbeitszeit ihr Kind stillen?
Laut dem Schweizer Arbeitsgesetz und den Verordnungen dazu hat eine Mutter das Recht, ihr Kind während ihrer Arbeitszeit zu stillen und sie ist zudem berechtigt, die Anrechnung dieser Zeit als bezahlte Arbeitszeit zu verlangen und zwar wie folgt:
– bei einer täglichen Arbeitszeit von bis zu 4 Stunden: mindestens 30 Minuten.
– bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 4 Stunden: mindestens 60 Minuten.
– bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 7 Stunden: mindestens 90 Minuten.
Angestellte der öffentlichen Verwaltung unterstehen nicht dem Arbeitsgesetz.
Stillende Mütter dürfen das Kind sowohl in den Räumlichkeiten des Betriebes als auch ausserhalb stillen. Zu diesem Zwecke können sie vom Arbeitgeber verlangen, dass dieser ihnen einen geeigneten Raum mit entsprechender Möblierung zur Verfügung stellt. Stillende Mütter haben auch das Recht, diese Stillzeiten nach den Bedürfnissen des Kindes zu beziehen.
Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit Ihrem Chef oder Ihrer Chefin abzusprechen. Die Unterstützung durch den Betrieb ist wichtig. Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen gerne juristisch bei. Sie können sich auch bei der Mütter- und Väterberatung, Ihrer Kinderärztin oder Hebamme informieren.

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