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Wichtige Verlagsmitteilung

 

Fehlende Zeitung - fehlgeleitete Zustellung

FRICKTAL. Aufgrund eines Logistikfehlers bei der Post wurde ein Sammelbehälter mit den Donnerstagsausgaben der Neuen Fricktaler Zeitung/Fricktaler Woche/fricktal.info leider fehlgeleitet. Statt in Laufenburg landeten die darin enthaltenen Zeitungen in Lenzburg. Dies führte dazu, dass viele Leserinnen und Leser im Bezirk Laufenburg am Donnerstag keine Zeitung erhielten. Die Post entschuldigt sich für diesen Fehler, die Zeitungen werden am Freitag zugestellt.

Verlagsleitung

Ratgeber Recht – 27-2023

MLaw Pascal Messerli
Advokatur & Rechtsberatung TRIAS AG
Salinenstrasse 25, 4133 Pratteln, Tel. 061 823 03 03
Bahnhofstrasse 92, 5000 Aarau, Tel. 062 393 03 03
www.advokatur-trias.ch

Strafbefehl, schnelle juristische Hilfe ist wichtig!
Beim Thema Strafverfahren denken die meisten Menschen an einen Gerichtsaal, in welchem der Staatsanwalt die Anklageschrift präsentiert und Beweise vorlegt, die Verteidigung den Beschuldigten vertritt und ein Gericht nach den Aussagen des Angeklagten und der Zeugen nach einer nicht öffentlichen Beratung ein Urteil fällt und dieses anschliessend mündlich begründet. Dass ein Gericht ein Urteil fällt, trifft bei schweren Vergehen und Verbrechen auch immer zu, jedoch landen ca. 90% aller Strafverfahren gar nicht erst vor einem Gericht:
Hat die beschuldigte Person einen ihm vorgeworfenen Sachverhalt eingestanden oder ist dieser weitgehend erstellt, dann hat die Staatsanwaltschaft die Kompetenz, ohne Verfahren vor einem Gericht einen Strafbefehl zu erlassen. Gemäss Art. 352 der schweizerischen Strafprozessordnung kann die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen via Strafbefehl aussprechen. Dieses System hat einerseits ökonomisch den Vorteil, dass zahlreiche Verfahren schneller und kostengünstiger abgeschlossen werden können, andererseits werden jedoch die Rechte der betroffenen Personen stark eingeschränkt. Damit ein erstinstanzliches Gericht den Fall überhaupt beurteilt, muss die durch den Strafbefehl verurteilte Person innert 10 Tagen Einsprache erheben. Dies ist eine kurze Frist und deshalb ist es wichtig, sich unmittelbar juristische Hilfe zu holen.
Bei einem Strafbefehl sollte man im konkreten Einzelfall abwägen, ob eine Einsprache erfolgversprechend ist. Einerseits kann die Staatsanwaltschaft wie oben erwähnt saftige Strafen aussprechen, andererseits können bei erfolglosen Einsprachen zusätzliche Verfahrenskosten entstehen. Wenn man wie beispielsweise bei einer dokumentierten Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 16 km/h innerorts am Sachverhalt nicht mehr rütteln kann, dann lohnt sich eine Einsprache häufig nicht. Immerhin kann man die Einsprache auch noch vor Gericht zurückziehen. Sind die gesammelten Beweise hingegen nicht eindeutig oder ist die Strafbegründung der Staatsanwaltschaft zu wenig schlüssig, dann könnte es sich lohnen, den Strafbefehl anzufechten. Das Gleiche gilt, wenn eine höhere Verbindungsbusse neben einer bedingten Geldstrafe ausgesprochen wurde und diese Busse im Verhältnis zur gesamten Geldstrafe höher als ein Fünftel ausfällt.
Bezüglich Strafregister gilt zu beachten, dass auch mittels Strafbefehls ausgesprochene Geld- und Freiheitsstrafen eingetragen werden. Bussen hingegen werden erst ab einer Höhe von 5000 Franken eingetragen.
Was sollten Sie beachten:
- Bei einem Strafbefehl haben Sie nur 10 Tage Zeit für eine Einsprache, deshalb macht es Sinn, sich so schnell wie möglich juristische Hilfe zu holen.
- Machen Sie, am besten gemeinsam mit Ihrer anwaltlichen Vertretung, eine Risikoabwägung und überlegen Sie sich, ob eine Einsprache gegen den Strafbefehl in Ihrem Fall sinnvoll ist oder nicht.
- Bussen unter 5000 Franken werden nicht im Strafregister eingetragen. Geldstrafen, welche in Form von Tagessätzen ausgesprochen werden, sowie Freiheitsstrafen werden im Strafregister hingegen eingetragen.


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