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Zehn Jahre Nutzungsplanung Zeihen (Leserbrief)

Von Heiner Keller, Oberzeihen

Vor 10 Jahren genehmigte die Gemeindeversammlung den Verpflichtungskredit von 50‘000 Franken für die Überarbeitung der Nutzungsplanung und der Bau- und Nutzungsordnung von 1993. 2014 stoppte der Kanton die Planung. Der Mitarbeiter der Gemeinde und die Gemeinderätin schmissen den Bettel hin. Ein Planungsbüro und der damalige Vizeammen führten mit neuen Krediten aber ohne Beteiligung der Bevölkerung die Planung bis zur Zufriedenheit (bestandene Vorprüfung im Juli 2020) durch das Departement Bau, Verkehr und Umwelt weiter. Im Oktober 2020 wurde die obligatorische öffentliche „Mitwirkung“ nachgeholt. Eine Farce: Weder der Kanton noch der Gemeinderat interessierte sich für Anliegen der Bevölkerung. Das Verhalten reiht sich ein in eine Reihe von nicht vollzogenen Gesetzen, von willkürlichen Auslegungen, falschen Antworten auf Fragen und der unvollständigen behördlichen Information über Vorgänge in der Gemeinde. Dass der für die Planung und das Bauwesen zuständige Vizeammann 2021 vom Souverän „überraschend“ abgewählt wurde, ist wohl kein Zufall.

Jetzt stimmt die Gemeindeversammlung am 10. Juni im letzten Traktandum des Abends dem Planungswerk wohl zu. Als zentrale Sachthemen werden u.a. das national bedeutende Ortsbild von Oberzeihen und die Umsetzung des Gewässerraums genannt. Alle in Zeihen kennen die Ruinen und die Entwicklung in Oberzeihen. Das, was jetzt 30 Jahre lang versäumt und nicht vollzogen wurde, wird auch in der neuen Nutzungsplanung weder diskutiert oder gar gelöst. Dafür beschliesst die Gemeindeversammlung am Etzelebächli oberhalb von Oberzeihen an einem Ort einen Gewässerraum, wo wegen der erhöhten Lage nie Wasser fliessen wird. Wenn die Röhre verstopft, fliesst das Wasser in der alten Senke wieder durch die ausgesparte Häuserlücke am Weizacher. Es ist eine Frage der Zeit, bis die Entwässerungen und Rückegassen im Staatswald und der marode Damm am Weiher in Densbüren dafür genügend Wasser liefern werden. Im ausgeschiedenen Gewässerraum dürfen keine Materialien abgelagert werden. Mit dem Beschluss der Gemeindeversammlung wird der heutige Zustand illegal.

Glaubt die Gemeindeversammlung der willkürlich geschönten Darstellung über den Planungsablauf durch den Gemeinderat? Will sie wirklich nicht, dass Planung auch etwas mit dem Volk und der Entwicklung in den nächsten 30 Jahren zu tun hat? Wer hat alle Dokumente gelesen und begriffen? Will sich die Gemeindeversammlung wie vorgesehen bevormunden lassen: Es ist darauf zu achten, dass nur Beschlüsse gefällt werden, die anschliessend auch durch den Kanton genehmigt werden können. Wieso macht dann nicht einfach der Kanton die Planung und übernimmt die Verantwortung für das bekannte Versagen der Raumplanung? Für die Klärung der Zuständigkeiten in Zeihen hilfreich wären eine Rückweisung an den Gemeinderat mit dem Auftrag: Ausarbeitung einer korrekten Vorlage zu Geschichte und Inhalt der Planung und ein definitiver Entscheid an der Urne.