Von Stéphanie Mörikofer, ehem. Gesundheits- und Sozialdirektorin, Kaiseraugst
«Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente haben Anspruch auf einen jährlichen Zuschlag in der Höhe eines Zwölftels ihrer jährlichen Rente.» So steht es in Absatz 1 der Initiative für eine 13. AHV-Rente. Wer also eine Minimalrente von 1225 Franken pro Monat bezieht, bekommt zusätzlich 1225 Franken pro Jahr. Wer eine Maximalrente bezieht, bekommt zusätzlich das Doppelte, also 2450 Franken – und das u.a. zu Lasten junger Familien, die zusätzliche AHV-Beiträge stemmen müssen, um das in der AHV entstehende Vier- bis Fünf-Milliarden-Loch zu stopfen. Was daran sozial sein soll, ist unklar.
Die Schweiz verfügt mit den Ergänzungsleistungen über ein ausgezeichnetes Instrument um Altersarmut gezielt zu bekämpfen. Eine Verbesserung der Leistungen erfolgte letztmals 2021 und ist auch weiterhin möglich. So kann direkt all jenen geholfen werden, die das brauchen. Auf die Giesskanne zugunsten der über 65-Jährigen, die überwiegend in guten Verhältnissen leben, kann verzichtet werden. Deshalb Nein zur 13. AHV-Rente.