Von Elvira Herzog-Reber, Rheinfelden
Mit voller Überzeugung habe ich für den 28. September ein "JA" in die Urne gelegt. Diese Abstimmung ist so anspruchsvoll und doch so wichtig, damit dieser alte systemwidrige «Zopf» endlich abgeschafft wird. In der Schweiz haben wir drei verschiedene Steuereinheiten, nämlich Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern. Die ersten beiden fallen in die Hoheit der Gemeinden und Kantone und kennen die Einkommens- und die Vermögenssteuer. Für die Bundessteuer gelten für die ganze Schweiz die gleichen Richtlinien, die vom Bund festgesetzt worden sind. So wird zum Beispiel im Aargau der Eigenmietwert für die Bundessteuer um circa 16 Prozent erhöht. Die Steuerzahler kommen bei der kantonalen Einkommenssteuer in eine höhere Progression und bei der Bundessteuer ebenfalls. Zudem wurde im Laufe der Jahre der Eigenmietwert immer wieder erhöht, ohne dass eine Änderung an der Liegenschaft stattgefunden hätte.
Aus diesen Gründen bin ich für die Abschaffung des Eigenmietwertes.