Von Manuel Mauch, Präsident FDP.Die Liberalen Bezirk Rheinfelden, Wallbach
Die jährlichen Einnahmen aus der Unternehmensbesteuerung scheinen viele in Beton giessen zu wollen. Unternehmensgewinne müssen aber in jedem Jahr unter Wettbewerbsbedingungen neu erwirtschaftet werden. Eine wichtige standortpolitische Stellschraube ist der Gewinnsteuersatz. Durch hohe Gewinnsteuersätze verbucht man zwar kurzfristig höhere Steuereinnahmen; für zukünftige Investitionen und Steuererträge stellt dies aber ein Hemmschuh dar. Investitionen werden vermehrt bei Standorten mit attraktiveren Konditionen getätigt und die Steuereinnahmen entwickeln sich entsprechend unterdurchschnittlich. Umgekehrt verhält es sich bei tiefen Steuersätzen. Bei der Festlegung der Steuersätze sind also Standortvergleiche relevant. Ein Vergleich mit anderen Kantonen ist naheliegend.
Ab einem Reingewinn von 250 000 Franken gilt im Kanton Aargau ein Steuersatz von 18,6%. Das ist der dritthöchste Tarif im interkantonalen Vergleich. Für tiefere Reingewinne kommt ein deutlich moderaterer Steuersatz von 15,1% zur Anwendung. Ausgerechnet Unternehmen mit besonders gewinn- und steuerträchtigen Investitionsvorhaben müssen es sich bei der Beurteilung eines Standortes im Kanton Aargau gut überlegen, ob sie die Amortisation ihrer teuer finanzierten Investition durch eine hohe Gewinnbesteuerung erschweren wollen. Ohne Korrektur werden die Gewinne und die Gewinnsteuern aufgrund des steuerlichen Standortnachteils niedriger ausfallen. Aktuelle und zukünftige Vertreter linker Parteien wären dann in der Ausübung ihrer liebsten Tätigkeit beeinträchtigt: Dem Verteilen von fremdem Geld. Der Kampf gegen die Steuervorlage ist somit ein Selbst-«Bschiss». Nichts tun bedeutet, dass wir der kurzfristigen Gewinnsteuer-Maximierung den Vorzug einräumen. Damit ist niemandem gedient.
Auch bei der Besteuerung der natürlichen Personen wurde der Handlungsbedarf erkannt: Die Pauschalabzüge für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen werden deutlich zu Gunsten aller Steuerzahler erhöht. Die zur Abstimmung stehende Steuergesetzrevision ist somit für alle eine gewinnträchtige Zukunftsinvestition.