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Projekt Bushaltestelle «Dorfplatz» Gansingen (Leserbrief)

Von den Familien Boutellier, Rothacher und Schaffer

Wie man den Gemeindenachrichten entnehmen konnte, hat der Gansinger Gemeinderat dem vorgeschlagenen Projekt des Kantons zugestimmt. Um es vorweg zu nehmen: darüber sollte die ganze Gemeinde enttäuscht sein.
Die Haltestelle wird nicht mehr beim «Dorfplatz» sein, schon der Titel in den Gemeindenachrichten ist irreführend. Die Haltestelle Richtung Laufenburg wird zum Gemeindehaus verlegt. Die Haltestelle Richtung Brugg wird zu den Liegenschaften Dorfstrasse 14 und 16 verlegt. Das sind 90 Meter Richtung Oberhofen. Um Platz zu schaffen für diese Haltestelle muss die Strasse bei der Liegenschaft Dorfstrasse 18 um 40 cm Richtung Gemeindehaus verschoben werden. Die Besitzer der Liegenschaften 14 und 16 werden zwangsenteignet, damit ein 2m breiter Warteraum und eventuell ein Wartehaus gebaut werden kann.
Damit die Fussgänger zur neuen Haltestelle Richtung Oberhofen gelangen können, wird ein Fussgängerübergang erstellt, kein Fussgängerstreifen! Das heisst, kein Vortritt für die Fussgänger! Ein weiterer Nachteil für die ÖV-Benutzer ist die Wartezone direkt an der Kantonsstrasse. Bei Regen oder Schneematsch ist eine Dusche durch vorbeifahrende Lastwagen inbegriffen. Wir Liegenschaftsbesitzer fürchten uns vor allem vor dem Lärm und Dreck des Rückstaus hinter dem Bus.
Bei der Orientierung der Liegenschaftsbesitzer wurde unsererseits die Frage gestellt, ob nicht eine mobile Rampe an der bisherigen Lage der Haltestelle eingesetzt werden könnte, statt ein derart tiefgreifendes Projekt umzusetzen. Dies wurde vom Kantonsvertreter, Herrn Markus Baumgartner, verneint, mit der Begründung, die Invalidenverbände wollten das nicht. Ebenso wurde unsererseits erwähnt, dass die Eile mit der Haltestelle nicht so gross sein kann, wenn es für gehbeeinträchtigte Menschen mit dem ebenerdigen Aussteigen in Brugg dann ja auch noch nicht klappt.
Nun, der für uns stossendste Punkt: Wie man jetzt in der Presse lesen konnte, wird in Oberhof die Haltestelle auch umgebaut. Aus Platzgründen wird der behindertengerechte Einstieg mit einer mobilen Rampe sichergestellt. In Gansingen muss die Haltestelle aus «Platzgründen» verlegt werden. Gleicher Kanton und gleicher Kantonsvertreter!
Nun fragen wir uns: Hat sich der Gemeinderat Gansingen dem Kanton zu früh gebeugt? Können wir für unser Dorf nicht auch eine einwohnerfreundliche und steuergünstige Lösung mit einer mobilen Rampe auf dem Dorfplatz erwirken?
Wir hoffen auf Unterstützung unserer Mitbürger.