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Ja zur Steuergesetzrevision (Leserbrief)

Von Grossrat Bernhard Scholl, Möhlin

Es ist es sehr wichtig für den Kanton Aargau, dass dieses Steuergesetz in Kraft tritt.
Wieso stimmen wir überhaupt über die Änderung des Steuergesetztes ab? Weil Links-Grün das Behördenreferendum ergriffen hat. Im Grossen Rat wurde dem Geschäft mit 94 zu 39 zugestimmt.
Die Revision beinhaltet zwei Komponenten: 1. Senkung der Gewinnsteuern für Unternehmen mit einem Gewinn von über 250 000 Franken und 2. Erhöhung des Pauschalabzugs für Versicherungs- und Sparkapitalzinsen. Ich unterstütze diese Revision aus folgenden Gründen: Von der Revision profitieren alle im Aargau durch tiefere Steuern für Private und Unternehmen. Dies bedeutet mehr Zulieferer-Aufträge für KMU und Gewerbe. Zudem ist die Erhöhung des Krankenkassenabzugs überfällig. Seit über 20 Jahren wurde der Pauschalabzug trotz steigenden Prämien nicht erhöht. Der Aargau verliert so seit längerem als Wohn- und Wirtschaftskanton an Attraktivität.
Die Gegner behaupten, dass wir uns diese Revision nicht leisten können. Diese Aussage ist schlicht falsch. Wir haben unseren Haushalt stabilisiert, die Schulden massiv gesenkt und substanzielle Reserven geschaffen, die uns Handlungsspielraum verschaffen, um in die Zukunft zu investieren. Auch die Gemeinden konnten im vergangenen Jahr hohe Überschüsse aufweisen und die erwarteten Ausfälle werden teilweise durch den Kanton kompensiert oder werden durch die erwarteten höheren Steuererträge von den Unternehmen mittelfristig übertroffen, wie nach jeder Steuersenkung in den vergangenen Jahren.
Es ist nun Weitsicht gefragt und die Investition in die Zukunft wird sich lohnen für alle. Deshalb stimme ich mit Überzeugung ja zur Steuergesetzrevision.