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Ja zur Steuergesetzrevision (Leserbrief)

Von Gabriel Lüthy, Grossrat FDP, Widen

Gegen die Steuergesetzrevision dominieren zwei Argumente: Die Geringverdiener würden benachteiligt und Kanton / Gemeinden könnten es sich nicht leisten. Es gibt Gegenargumente.
Es ist logisch, dass jemand ,der viel Steuern bezahlt, mehr von höheren Krankenkassenabzügen profitiert, als jemand, der praktisch keine Steuern bezahlt. Der Aargau ist für Geringverdiener einer der attraktivsten Kantone. Durch höhere Abzüge wird er noch attraktiver. Ausserdem werden wegen eines Gerichtsurteils ab 2024 die Eigenmietwerte von Liegenschaften steigen, was zu Mehreinnahmen für Gemeinden von 58 Mio. Franken und den Kanton von 63 Mio. Franken führt. Damit werden die Mindereinnahmen aus der Steuergesetzrevision bereits zu 70 Prozent wieder kompensiert! Und das trifft wohl weniger die Geringverdiener.
Wenn man im Frühjahr die Pressemitteilungen der Gemeinden liest, tönt es mehrheitlich «2021 besser abgeschnitten als geplant» oder «deutlicher Überschuss erzielt». Der Kanton selber erzielte einen Überschuss von 341 Mio. Franken, davon 175 Mio. Franken aus höheren Steuereinnahmen. Wir können es uns nicht leisten? Die Angst ist unbegründet. Stimmen Sie Ja zur längst fälligen Steuergesetzrevision mit den höheren Krankenkassenabzügen für Privatpersonen.