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Grossratskommission für die Südspange: Wer zieht die Fäden? (Leserbrief)

Von Marcel Weiss-Kapeller, Eiken

Aufmerksame Bürgerinnen und Bürger werden erstaunt bemerkt haben, dass ein Antrag auf Rückweisung des Geschäfts durch die vorberatende grossrätliche Kommission (UBV) mehrheitlich abgelehnt wurde. Doch was ist passiert?
Den Fricktaler Grossrätinnen und Grossräten ist nicht entgangen, dass im Sisslerfeld im Zusammenhang mit der Ansiedlung der Bachem und der verkehrsmässigen Erschliessung der Industriezone auf Gemeindegebiet von Eiken in den letzten Monaten die Wogen hochgingen. Höchst erfreulich deshalb, dass sich die Fricktaler Volksvertreterinnen und –vertreter die Mühe nahmen, sich vor Ort die Linienführung anzuschauen und mittels Anhörung der Exponenten sich ein umfassendes Bild über die Südspange und die Erschliessung Nord zu machen.
Keine Überraschung stellt dar, dass sich die meisten Fricktaler Grossrätinnen und Grossräte gegen die Südspange und für das Erschliessungskonzept Nord aussprachen, deshalb der UVB die Rückweisung der regierungsrätlichen Botschaft mit der Südspange beantragte. Ein Achtungserfolg für die Befürworter der Erschliessung Nord ist dies allemal. Man muss bedenken, dass die von den kantonalen Fachstellen vorbereitete regierungsrätliche Botschaft die Südspange als robuste, auf mittel- und langfristige Entwicklungen abgestimmte Lösung darstellt und an der Erschliessung Nord, wenn sie überhaupt Erwähnung findet, absolut kein gutes Haar lässt, diese despektierlich als ein privat erarbeitetes Erschliessungskonzept aus dem Jahr 2018 abtut. Aber dieses Konzept hat es in sich und spricht für jeden bodenständig denkenden Menschen Bände. Während die Südspange mit 25,8 Millionen Franken veranschlagt ist, kostet die Erschliessung Nord 10,5 Millionen Franken. Beim Baulandverbrauch für den Strassenbau schlägt die Südspange mit ca. 2,3 ha, die Erschliessung Nord mit ca. 1,0 ha zu Buche. Diese Fakten kennen wohl nur die Insider, nicht aber die Entscheidungsträger. Wer weiss ferner, dass die Südspange ab dem Anschluss an die K295 auf einer Länge von 500 Metern keinen Quadratmeter Industrieland erschliesst, die vielen Kurven und Steigungen bis 8 Prozent für den Schwerverkehr äusserst beschwerlich sind. Die Gemeinde Eiken zudem nur hohe Bau- und Unterhaltskosten und keinen adäquaten Nutzen hat? Der Anschlussknoten Nord beim Fricktalerhof wurde im Jahr 2000 so ausgebaut, dass er das noch unbebaute DSM-Areal, also auch das zukünftige Bachem-Areal, zu erschliessen vermag. Das Verkehrsgutachten Rapp von 2016 geht davon aus, dass weitere Arbeitsplätze im Sisslerfeld zu keiner Knotenüberlastung führen werden. Die diesbezüglichen Vorbehalte des Kantons basieren auf keinen fundierten Grundlagen und Erhebungen, ist aber jetzt eines der Hauptargumente, weshalb die Südspange nötig wird. Auch künftig wird ein beachtlicher Teil der Zubringer von Stein und Deutschland her die Variante Nord benützen, weil dies eine viel kürzere und leichtere Zufahrt ist.
In der grossrätlichen Kommission UBV sitzen keine Vertreter mit lokalen Kenntnissen über das Sisslerfeld und zum konkreten Sachverhalt. Wenn dann die ganze Macht der kantonalen Verwaltung, welche hinter den Kulissen mit unbeschreiblichem Einsatz die Fäden zieht, auf die Kommission hereinbricht, verheisst dies für das viel bessere Projekt Erschliessung Nord schon mal nichts Gutes. So werden die Grossratsmitglieder mit teils falschen und unvollständigen Informationen beliefert, diesen Argumente der Gegner der Südspange konsequent vorenthalten und damit eine umfassende, sachneutrale Beurteilung verunmöglicht. Die Arealentwicklung Sisslerfeld ist zum Prestigeprojekt kantonaler Kaderleute geworden, denen einerseits die Kosten-Nutzen Frage und andererseits das Mitspracherecht der lokalen Bevölkerung bzw. Steuerzahler und Stimmberechtigten völlig egal ist.
Noch ist nicht aller Tage Abend. Die Eiker kennen sich mit Springkonkurrenzen aus. Dort nehmen die Reiter in der Dreierkombination oft die erste Hürde mit Leichtigkeit. Kommen sie bei der 2. Hürde aus dem Rhythmus, dann sind das Straucheln und der Abwurf beim 3. Hindernis oft gegeben. Vielleicht durchschaut der Grosse Rat seine Zudiener bei der entscheidenden Sitzung im Januar 2024.