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Festliche Anlässe mit Baubewilligung torpedieren geht nicht (Leserbrief)

Von Herbert Lützelschwab, Zeiningen

Mit gesellschaftlichen Anlässen noch Wahlpropaganda machen geht schon gar nicht, liebe Grossrätinnen und Grossräte, teilweise von «GLP. Grünen, SP, EVP und Mitte». Verantwortungsbewusste lokale Behörden und polizeiliche Auflagen genügen im Allgemeinen für festliche Bewilligungen. Für überregionale Monsteranlässe, wie dem «Argovia Beizlifäscht», stehen Behörden und Polizei mit erhöhten Auflagen und Vorschriften in der Verantwortung. Wenn für Anlässe Baubewilligungspflicht die Zukunft sein soll, werden gesellschaftliche Strukturen im Feuer der Beamten vernichtet, somit gilt die Empfehlung «Wehret den Anfängen»: Hände weg von Ansinnen, die Verantwortung an eine Baubewilligung delegieren, denn mit diesem Instrument werden gesellschaftliche Anlässe nicht planbar. Die bestehenden Richtlinien und polizeilichen Vorschriften genügen, wenn sie umgesetzt werden. Somit sind die Ideen, den Beamtenapparat noch weiter auszudehnen, nicht umsetzbar und sie sind nur Schall und politischer Rauch.