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Eveline Guggenbühl wieder als Gerichtspräsidentin II an das Bezirksgericht Laufenburg (Leserbrief)

Von Dr. Martin Sprenger, Geschäftsleitungsmitglied und Hochschuldozent, Unterentfelden

Ich habe Eveline Guggenbühl vor einigen Jahren im Rahmen einer mehrtägigen Leadership-Ausbildung kennengelernt, an der ich als Referent beteiligt war. Als Führungsperson weiss ich, wie wichtig es ist, nicht nur fachlich gut zu sein, sondern auch über Fähigkeiten und Kenntnisse in Personalführung und Organisation zu verfügen. Dies ist mitunter die Basis für ein leistungsfähiges und effizientes Gerichtswesen. In Zeiten überlasteter Gerichte ein wichtiger Aspekt.
Eveline Guggenbühl hat sich als amtierende Gerichtspräsidentin II am Bezirksgericht Laufenburg in den vergangenen Jahren konsequent mit diesen Themen beschäftigt und weitergebildet. So hat sie verschiedene Leadership-Ausbildungen, u.a. das CAS Leadership und Change in der flexiblen Arbeitswelt an der Fachhochschule Nordwestschweiz, absolviert. In diesen Weiterbildungen hat sie sich intensiv mit moderner Führung und den Anforderungen, die mit der Digitalisierung der Justiz auf die Gerichte zukommen werden, auseinandergesetzt. Eveline Guggenbühl verfügt als Gerichtspräsidentin II damit neben ihrer langjährigen Führungserfahrung auch über das Fachwissen, das für eine moderne, zeitgemässe und zukunftsorientierte Führung an den Gerichten notwendig ist.
Ich empfehle Ihnen deshalb, Eveline Guggenbühl am 22. September 2024 wieder als Gerichtspräsidentin II zu wählen.