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Erstes Urteil des Bundesgerichts im 5G – uns bleibt nur noch Kopfschütteln! (Leserbrief)

Von Peter Koller, IG Rheinfelden-5G

Nun ist es also gefällt, das erste Urteil des Bundesgerichts zu einer adaptiven 5G-Antenne; in der Gemeinde Steffisburg. Und um es gleich vorwegzunehmen: Es ist verheerend für uns Menschen, die Tierwelten und das Pflanzenreich.
Ein trauriger Meilenstein in der Auseinandersetzung, Wirtschaftsinteressen gegen Natur und Menschheit. Die Mobilfunkgesellschaften haben mit der Judikative die letzte Hürde im Widerstand gegen die schädliche 5G Antennentechnik «erfolgreich» übersprungen, alle Klagen wurden abgewiesen.
Ein kleiner Hoffnungsschimmer verbleibt uns noch. Das Baugesuch dieser Antenne basierte auf der alten Betrachtungsweise. Der Korrekturfaktor mit der damit einhergehenden verdeckten Grenzwerterhöhung um das Mehrfache durch den Bundesrat war noch kein Thema.
Demgegenüber steht die nüchterne Erkenntnis, dass alle gesundheitlichen Aspekte und die Umweltschädigungen erst wieder zur Diskussion stehen werden, wenn das Desaster auch mit noch so grossen Spitzfindigkeiten nicht mehr zugedeckt oder vernebelt werden kann. Und dieser Tag wird kommen; fragt sich nur, wie hoch der Preis sein wird.
Unsere Arbeit, unser Engagement in der Sache wird sich nicht verändern. Die Richter haben ein Urteil gefällt, was im Volksmund Rechtsprechung heisst. Richter sind Menschen, die Kraft ihres Amtes urteilen. Das Ergebnis ist immer relativ, es steht in Relation zum Bewusstseinsstand des Betreffenden und des Kollektivs. So gesehen ist das Urteil eine rein subjektive Situationsanalyse, ein Spiegelbild unserer Gesellschaft. Wir bleiben dran im Wissen, dass die wirkliche «Rechtsprechung» letztendlich auf einer anderen Ebene stattfinden wird.
Die Aufgabe für die Einsprecher war schwer, sie stehen der geballten Macht von Mobilfunkgesellschaften und Bundesrat gegenüber deren erklärtes Ziel es ist, dem Rollout der schädlichen 5G-Antennentechnik mit allen Mitteln zum sofortigen Durchbruch zu verhelfen. Dies ungeachtet der Tatsache, dass es weltweit noch keine Standards zur Beurteilung, Messung und Kontrolle dieser mit künstlicher Intelligenz gesteuerten 5G-Antennentechnik gibt.
Man verhilft sich in diesem Dilemma mit handgestrickten Lösungen der bundeseigenen Fachbehörden und scheut sich nicht, beim Auftauchen rechtlich umstrittener Vorgaben diese durch bundesrätliche Verordnungen der Rügefähigkeit zu entziehen. Auch das Parlament wird in diesem Prozess aussen vorgelassen, obwohl es zweimal Nein gesagt hat zu Grenzwerterhöhungen.
So läuft in der Praxis und Konsequenz, von den Bundesbehörden bis zum Kantonalen Vollzug, ein gut geschmiertes Räderwerk unter dem Motto: Volle Kraft voraus, Mobilfunk first – Bedenken second. Oder wie sich ein bekannter ETH- Professor vor Jahren sarkastisch ausdrückte: «Industrie und Behörden haben beschlossen, dass Mobilfunkstrahlung kein Risiko darstellt.»
Bleibt als letztes Glied in der Kette das Bundesgericht. Fehlanzeige, das Urteil hinterlässt «Kopfschütteln». Es scheint als ob es einzig darum ging, der umstrittenen Bewilligungspraxis höchstrichterliche Absolution zu erteilen. Mehr dazu auf www.rheinfelden-5g.ch unter «Aktuell».