Von Ruedi Hertrich, Magden
Das Komitee «Nein zur Einzonung Bünn» hat vor der Gemeindeversammlung (GV) vom 3.12.2021mit einer intensiven und faktenfreien Kampagne eine sehr grosse Mobilisierung von Gegnern der Einzonung erreicht. Die Referendumsfrist fiel in die Zeit von Advent bis Neujahr. Am 6. Januar konnte aber dennoch das Referendum mit 313 gültigen Unterschriften eingereicht werden, d.h. 46 mehr als für die Ablehnung an der GV. Das Komitee schreibt im Gastbeitrag in einer Regionalzeitung trotzdem, es sei unverständlich, dass das Referendum ergriffen wurde, was ein «spezielles» Verständnis von Demokratie ausdrückt.
Was den Hinweis auf die beiden Parzellen der Gemeinde im Dorfzentrum betrifft – beim Werkhof und der Alten Mühle – hat der Gemeinderat mit der Botschaft zum Kauf der an den Werkhof angrenzenden Parzelle detailliert informiert. Diese Parzelle liegt in der Zone WB, 2 Vollgeschosse, was max. 6 Wohneinheiten ermöglicht. Über die Machbarkeitsstudien zum Areal bei der Alten Mühle wurde mehrfach an der GV informiert. Diese Parzellen liegen in der Kernzone und werden durch den Bach- und Kantonsstrassenabstand eingeschränkt.
In der Bauzone gibt es nur noch zwei grössere Parzellen am Bergweg, die eine innere Verdichtung, wie vom RPG vorgeschrieben, ermöglichen würden. Das Komitee 4312 hat mit grossem Aufwand gegen die Umzonung des Pfrundguts in WB und Grünzone gekämpft. Wenn das Komitee auf die innere Verdichtung verweist, ist das einfach unglaubwürdig. Die 2. Parzelle liegt seit Jahrzehnten brach und soll scheinbar für spätere Generationen erhalten bleiben.
In der Spezialzone Bünn sind nur drei Vollgeschosse erlaubt und es ist zwingend ein Gestaltungsplan zu erstellen. Bei einem Gestaltungsplan ist keine Arealüberbauung möglich, im Gegensatz zur Bauzone WA3, wie z.B. bei der Überbauung Sinfonia, in der mit einer Arealüberbauung ein zusätzliches Vollgeschoss erlaubt war. Die Behauptung des Komitees von vier Vollgeschossen ist daher falsch; sie wird aber verwendet, um die Anzahl von 10 prozent neuer Einwohner und das Schreckgespenst der Zerstörung des Dorfcharakters begründen zu können.
Die Ausarbeitung des Gestaltungsplans mit den vielen Grundeigentümern und den sehr detaillierten Vorgaben der BNO wird mindestens fünf bis zehn Jahre dauern und mit der Etappierung wird die Bauzeit auch gegen zehn Jahre dauern. Damit wird die Einwohnerzahl bis ca. 2040 durch die Einzonung Bünn um etwa 250 bis 300 Einwohner zunehmen oder mit durchschnittlich ca. 16 Einwohner pro Jahr.
Darum empfehle ich allen Stimmbürgern die Teilnahme an der Abstimmung. Informieren Sie sich über die Fakten, damit Sie faktenbasiert Ihre Wahl für die Zukunft unseres schönen Dorfes treffen können.