Von Dora Aebi, Rheinfelden
Weshalb können einzelne Anwohner (und evtl. auch Neider?) dem Geschäft so zusetzen, fragte ich mich. Der Denner Rheinfelden im Roberstenquartier, offiziell als zonenkonform anerkannt, hatte in seinem Baugesuch um Erweiterung der Warenanlieferungszeiten ersucht. Nun sind sechs Einwendungen bei der Gemeinde eingegangen.
Auflagen wie Sonntagsverkaufsverbot, beschränkte Parkplätze und kein Aussenverkauf werden bereits eingehalten.
Der gut frequentierte Quartierladen ist für viele ältere Bewohner sehr wichtig, da zu Fuss erreichbar. Für mich auch erfreulich, dass dort eine gehörlose Person zu aller Zufriedenheit die Kasse bedient, anderswo kaum möglich.
Kein Lebensmittelgeschäft ohne zuverlässigen Nachschub von frischer Ware! Die heutige allgemein prekäre Verkehrslage verunmöglicht oft pünktliche Anlieferung, so dass vereinbarte Lieferzeiten ungewollt überschritten werden.
Lastwagen sind nun generell emissionsärmer und oft kleiner geworden. Störende Lärmquellen bleiben beim Ausladen obligatorisch laufender Kälteaggregate bei Frischlebensmittel-Transporten.
Es ist an der Zeit, die ca. 1500 gesammelten Unterschriften von Anwohnern und Kunden ernst zu nehmen. Unsinnig erscheint es, besonders aus wirtschaftlicher Sicht, bei zunehmender Bewohnerzahl im Quartier und überall, den Laden stark mit Einschränkungen der Anlieferungen und nicht endenden Zeitkontrollen zu belasten. Sogar konstruierte hypothetische Sicherheitsbedenken werden da gern ins Feld geführt im Versuch, das Geschäft wegzunörgeln. Es dürfte nicht im Interesse der Gemeinde sein, dass noch mehr Menschen zum Einkaufen über die Grenze fahren. Behörden und Gerichte möchten bitte weitblickend Weichen stellen, ihre wertvolle Zeit ist für kleinliche Dauerkontrollen viel zu schade.