Von Robert Gächter, Magden
Liebe Stimmbürger, als Auslandschweizer war ich 23 Jahre für eine Schweizer Firma ab und an im Vier-Jahrestakt im Ausland. Nach einer längeren Pause in der Schweiz kaufte ich in Magden ein Haus. Bei meinem letzten Aufenthalt für 5 Jahre beschloss ich, das Haus zu vermieten. Ich informierte den Mieter ein Jahr im Voraus über meine Rückkehr. Dieser unternahm jedoch nichts. Im März 2022 kündigte ich ihm per 1. Juli ordnungsgemäss. Er ging auf die Mieterschlichtung. Meine Frau und ich gingen nach Spanien und warteten dort vier Monate, um in die Schweiz zurückzukehren. Wir nahmen einen Anwalt vom HEV und ich reiste in die Schweiz für eine Mieteschlichtungsverhandlung, da der Mieter eine zweijährige Verlängerung bis Oktober 2024 verlangte. Ich musste meine damals kranke Frau gesund pflegen. Bedenken Sie bitte, lieber Leser, ohne eine festen Wohnsitz in der Schweiz bekommen Sie keine Krankenkasse. Dank Frau Sonja Rueff vom HEV Aargau, einer ausgezeichneten Anwältin, konnten wir schlussendlich am 4. Juli 2022 in unser eigenes Haus einziehen. Was möchte ich Ihnen sagen? Es gibt 800 000 Auslandschweizer. Wenn nur geschätzte 0,1 Prozent in die Schweiz zurückkehren und ein Haus besitzen oder erbten sind das zwei solche Fälle pro Tag. Niemand will einen Mieter hinauswerfen, um es neu zu vermieten, wie das links-grüne Lager stetig behauptet. Aber es muss möglich sein, dass ich ohne Anwaltkosten und Gerichtsverfahren in angemessener Zeit auf mein Land in mein Haus einziehen kann.
Deshalb und im Namen aller Auslandschweizer und aller privaten Hauseigentümer bitte ich Sie, der Klärung des Eigenbedarfs am 24.November zuzustimmen. Danke.