Von Stefan Treier, Wohlen, früher Effingen
In unserem Lande bestehen bei immer mehr Menschen echte Sorgen und Ängste grundlegender Natur. Das lässt aufhorchen. Die Krankenkassenprämien haben ein Ausmass erreicht, welches Notsituationen hervorruft. Die täglichen Lebenshaltungskosten, inkl. Mieten und Energie, steigen dauernd. Die wirtschaftlichen Verhältnisse werden bei einer wachsenden Zahl von Mitbürgerinnen und Mitbürgern stets enger, die Beeinträchtigung des Kaufkraftverlustes ihrer Einkünfte jedoch grösser. Mittlerweile leben gemäss einer kürzlich veröffentlichten Statistik mehr als 260 000 AHV-Rentnerinnen und -Rentner unter dem Existenzminimum. Mit der 13. AHV-Rente kann ein wesentlicher Schritt zur notwendigen Verbesserung schwieriger Situationen zahlreicher RentnerInnen getan werden.
Wenn die Gegnerschaft der Vorlage argumentiert, die Jungen nicht zusätzlich zu belasten, trifft dies nur sehr bedingt zu. Erstens fliesst ein Teil der zusätzlichen AHV-Rente wieder durch Steuern an den Staat zurück, genau wie auch der 13. Monatslohn versteuert wird. Durch eine 13. AHV-Rente kann jedoch verhindert werden, dass immer mehr Menschen im Seniorenalter gezwungen werden, bei ihrer Wohngemeinde um Sozialhilfen zu ersuchen. Diese stammen letztlich aus Steuergeldern, welche auch von Jungen erbracht werden müssen. Nicht vergessen: Die Rentenberechtigen haben ein Leben lang gearbeitet und AHV-Beiträge entrichtet. Der Hinweis auf den Erhalt von Ergänzungsleistungen ist fast höhnisch, wenn man bedenkt, wie sich die seit 1. Januar 2024 in Kraft stehenden Auswirkungen negativ auswirken. Viele EL-Berechtigte müssen zufolge dieser Rentenform einschneidende Kürzungen in Kauf nehmen – ausgerechnet jetzt! Die EL fliesst zudem aus einer anderen Kasse.
Es ist recht vermessen, wenn Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft und Politik beklagen, eine 13. AHV-Rente sei nicht bezahlbar. Weitgehend handelt es sich um Personen, welche selber nicht darauf angewiesen sind. Zudem fehlt bei ihnen die Solidarität mit denjenigen, welche halt buchstäblich den Franken «mehrmals drehen» müssen, bevor sie ihn ausgeben können. Wenn man sieht, wofür unter der Bundeskuppel alles Gelder in Millionen-, ja Milliardenhöhe vorhanden sind, wirkt die Nein-Begründung mit «fehlenden Finanzen» unglaubwürdig. – Es bestehen offenbar zudem Millionen, um diese wichtige soziale Vorlage propagandistisch zu bekämpfen. – Aus Gründen der Gerechtigkeit, der sozialen Sicherheit und der Solidarität ist ein JaA zur 13. AHV-Rente angebracht.