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Velofahrer sollen zügiger vorankommen. Foto: zVg

Vortrittsberechtige Velorouten im Leimental

(pd) Seit dem 1. Januar 2021 ist es möglich, in Tempo 30-Zonen den Rechtsvortritt aufzuheben. So kommen Velofahrende zügiger voran, ohne bei jeder Kreuzung den Rechtsvortritt beachten zu müssen. Voraussetzung für die Aufhebung des Rechtsvortritts ist, dass die betroffene Strasse Teil einer Veloroute ist. In den Leimentaler Gemeinden Binningen und Bottmingen soll nun ein entsprechender Pilotversuch gemacht werden.

Das Tiefbauamt des Kantons Basel-Landschaft nahm bereits im 2021 die neu geltende Regelung zum Anlass, Strecken zu definieren, auf welchen Pilotversuche gemacht und erste Erfahrungen gesammelt werden können. Da Tempo 30-Zonen weitgehend auf Gemeindestrassen gelten, wurden die Gemeindebehörden in den Prozess miteinbezogen. Für den Pilotversuch konnten die beiden Leimentaler Gemeinden Binningen und Bottmingen gewonnen werden. Gemeinsam wurden die Möglichkeiten geprüft und die erforderlichen Massnahmen festgelegt. Dabei hat sich gezeigt, dass ein Aufheben des Rechtsvortritts nicht an allen Kreuzungen möglich ist. Insbesondere eingeschränkte Sichtverhältnisse oder Parkplätze vor den Kreuzungen können ein Sicherheitsrisiko darstellen. Das Aufheben dieser Parkplätze wurde kritisch beurteilt.

In Binningen werden künftig die Rechtsvortritte an den Kreuzungen in der Amerikanerstrasse, der Brückenstrasse und des Schafmattweges zu Gunsten der Velofahrenden aufgehoben. Das Tiefbauamt hat vorgängig auf den verkehrsreicheren Querstrassen geprüft, ob sich die Vortrittsänderungen negativ auf den Gesamtverkehr auswirken. Das konnte verneint werden. Keine Auswirkungen haben diese Massnahmen auf die Fussgängerstreifen, die Fussgängerinnen und Fussgänger bleiben vortrittsberechtigt.

Bottmingen hebt künftig an zwei Kreuzungen an der Burggartenstrasse den Rechtsvortritt auf. Noch keine befriedigende Lösung konnte bei den Kreuzungen Burggartenstrasse / Gustackerstrasse und Neumattstrasse / Birsigstrasse gefunden werden. Diese werden allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt angepasst.

Die verkehrspolizeilichen Anordnungen werden demnächst publiziert und nach der Genehmigung zeitnah umgesetzt werden. Sofern die Erfahrungen von Binningen und Bottmingen positiv sind, möchte das Tiefbauamt weitere Gemeinden zu den selben Massnahmen motivieren.

Foto: zVg