(fdp) "Die Aargauische Kantonalbank (AKB) hat zu Jahresbeginn neue Nachhaltigkeits- und Reputationskriterien beschlossen. Dabei werden Geschäftsmodelle (Unternehmen und Emittenten) ausgeschlossen, die die Prinzipien des UN Global Compact verletzen oder in einer von der AKB aufgestellten roten Liste aufgeführt sind. Diese Industriepolitik wirft diverse Fragen auf", stellt die FDP Aargau in einer Medienmitteilung fest.
Weiter heisst es: "Jede Bank muss laufend das Geschäftsmodell und die Risiken überprüfen. Dazu gehören Nachhaltigkeits- und Reputationskriterien. Jede Bank sollte sich nach den ganzheitlichen ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance) orientieren, sowohl als Unternehmen wie auch im Dienstleistungs- und Produkteangebot. Laut Eigentümerstrategie (AKB) des Kantons Aargau unterstützt der Kanton als Eigentümer diese nachhaltige Ausrichtung.
Gemäss Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung, § 8
«Selbstständige Staatsanstalten», übt der Regierungsrat die Staatsaufsicht über die selbstständigen Staatsanstalten aus. Er sorgt für die notwendige Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und selbstständigen Staatsanstalten. Die Oberaufsicht des Grossen Rates bleibt vorbehalten. Die neuen, durch die AKB aufgestellten Ausschlusskriterien stehen aber in Konflikt mit diversen Strategien des Kantons Aargau.
Die FDP-Faktion lädt deshalb den Regierungsrat ein, folgende Fragen zu beantworten:
A: Koordiniertes Vorgehen Eigentümer – AKB:
1. Ist das Vorgehen der AKB mit dem Eigentümer abgesprochen worden?
2. Unterstützt der Regierungsrat das Vorgehen?
3. Sind Nachhaltigkeits- und Reputationsrisiken Teil der jährlichen Gespräche zwischen Regierungsrat und AKB oder, wenn Nein sollten sie es werden?
B: Versorgungssicherheit ist gemäss Strategie energieAARGAU das Hauptziel 4. Die Kernkraftwerke sollen gemäss schweizerischem Energiegesetz weiterlaufen, solange die Sicherheit gewährleistet ist. Die neuen Ausschlusskriterien der AKB betreffen unter anderem KKW-Betreiber. Ausgenommen sind Schweizer Produzenten von Kernenergie, die eine glaubwürdige Ausstiegsstrategie und eine Ausbaustrategie für erneuerbare Energieformen beschlossen haben. Unklar ist zudem, wie Zulieferer, Unterhalts- und Reparaturfirmen mitbetroffen sind, welche wiederum das sichere Betreiben ermöglichen. Um eine mögliche Strommangellage zu verhindern, ist zusätzlich zum massiven Ausbau der Photovoltaik auch der Bau und Betrieb von Gas- oder Gaskombikraftwerken unausweichlich.
4. Wie beurteilt der Regierungsrat die Versorgungssicherheit mit Strom, wenn in diesem sensitiven Bereich die AKB ausschliessende Industriepolitik betreibt?
5. Wie beurteilt der Regierungsrat unter dem Eindruck der Beurteilung des Weltklimarats und der EU-Kommission den Ausschluss der Finanzierung neuer Kernkraftwerke? Unterstützt der Regierungsrat den Ausstieg aus der Finanzierung der Kernenergie?
6. Sind Forschung und Entwicklung im Bereich der Kernenergie vom Kredit-Ausschluss ebenfalls betroffen? Wenn ja, wie beurteilt der Regierungsrat dies vor dem Hintergrund bedeutender Tätigkeiten im Kanton Aargau in diesem Bereich?
7. Der Kanton Aargau ist Eigentümer der AEW Energie AG und Miteigentümer der Axpo. Beide investieren in Kernanlagen: Wie beurteilt der Regierungsrat die Situation, dass sich Staatsbetriebe in die Quere kommen, da die 100%-Tochter AKB der anderen 100% Tochter AEW die Kredite sperrt?
8. Betrifft die neue Regelung nur „neue“ Kredite oder fallen darunter auch Verlängerungen von bestehenden Kreditengagements?
9. Die AKB schliesst Klimarisiken aus, da die Produktion von fossiler Energie begrenzt ist und bei deren Verbrennung Treibhausgase in die Atmosphäre gelangt. Wie beurteilt der Regierungsrat den Umstand, dass die AKB keine Produktionsanlagen von Gas, jedoch ein mögliches Gaskraftwerk, welches im Betrieb massiv Treibhausgase freisetzt, finanziert würde?
10. Steigende Strompreise führen zu höheren Liquiditätsbedürfnissen der Stromkonzerne. Finanziert die AKB somit u.a. der Axpo keine Liquiditätskredite mehr?
C: Wirtschaftsstandort Aargau:
Laut Entwicklungsleitbild des Kantons Aargau verfügt der Kanton zwar über eine breit diversifizierte Wirtschaft (vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus dem Industrie- und Dienstleistungssektor). Das Wachstum ist aber unterdurchschnittlich. Der Kanton Aargau unternimmt deshalb einiges, um die Standortattraktivität zu verbessern. Es ist störend, wenn die AKB nun wirtschaftsfeindliche Industriepolitik betreibt. Das ist schädlich für den Werk- und Arbeitsplatz Aargau.
11. Wie beurteilt der Regierungsrat den Teilausschluss von Schnapsproduzenten, Tabakhändlern, Sport- und Jagdwaffenhändlern und Geldspiele? Welche Auswirkungen haben die neuen Ausschlusskriterien beispielsweise auf das Casino Baden?
12. Die AKB schliesst in der Schweiz verbotene Gentechnik aus, dies basierend auf einem nicht mehr zeitgemässen Modell (Herstellung von gentechnisch veränderten Pflanzen mit artfremden Genen). Moderne Genscheren sind viel präziser und können auch pflanzeneigene Gene beeinflussen (Genom-Editierung). Wie beurteilt der Regierungsrat den Ausschluss der (verbotenen) Gentechnik durch die AKB? Sind damit auch die neuen Genscheren gemeint?
13. Forschungs- und Entwicklungsergebnisse können wegen dem eidg. Genmoratorium nicht produktiv umgesetzt werden z.B. in ein Start-up Unternehmen. Das hat konkrete Auswirkungen auf die Attraktivität des Standortes. Die Forschung wird dadurch staatlich gezwungen ins Ausland zu gehen. Die Staatsbank vergibt nun auch keine Kredite an Hersteller (Betreiber). Wie beurteilt der Regierungsrat diesen Kredit-Ausschluss der AKB auf den Forschungs- und Entwicklungsstandort Aargau?
D: Bankrat:
Ein vertieftes Verständnis der wirtschaftlichen Gegebenheiten im Kanton sowie ein ausreichendes Sensorium für die politischen Zusammenhänge sind Kompetenzen, die im Bankrat vorhanden sein müssen. Die vorliegende Strategie lässt eine vertiefte Auseinandersetzung mit diesen Aspekten vermissen.
14. Wie beurteilt der Regierungsrat die Situation und welche Schlüsse zieht er daraus?"