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Versuchte Tötung eines Kindes im Neumarkt Brugg: Gerichtsverhandlung vor Bezirksgericht Brugg

(ag) Im Strafverfahren gegen den Beschuldigten des versuchten Tötungsdelikts im Neumarkt Brugg kommt es
ab Montag, 11. Juli, zur Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Brugg. Die Verhandlung dauert voraussichtlich vier Tage. Sie findet in den Räumlichkeiten der Mobilen Polizei, Länzert 10, in Schafisheim statt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, im Neumarkt Brugg seine vierjährige Tochter schwer verletzt zu haben. Die Anklage lautet unter anderem auf versuchten Mord und schwere Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren, eine unbedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen, eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme sowie 15 Jahre Landesverweisung.

Ablauf der Verhandlung
Die Verhandlung findet in den Räumlichkeiten der Mobilen Polizei, Länzert 10, in Schafisheim, statt. Sie beginnt am Montag, 11. Juli, um 8 Uhr mit der Befragung des Gutachters und von verschiedenen Zeugen. Ab zirka 13.30 Uhr erfolgt die Befragung einer Angehörigen, zu der einzig die Medienschaffenden zugelassen sind. Ab zirka 14.30 Uhr werden weitere Zeugen und der Beschuldigte befragt. Ab diesem Zeitpunkt ist die Verhandlung auch für Privatpersonen wieder öffentlich.
Verhandlungsbeginn ist am Dienstag, 12. Juli, und am Mittwoch, 13. Juli, jeweils um 8 Uhr. Vorgesehen sind die Parteivorträge beziehungsweise Plädoyers der Parteien. Am Donnerstag, 14. Juli, ist um 16.30 Uhr die Urteilseröffnung geplant. Eine Endzeit der Verhandlungsdauer an den Abenden kann nicht angegeben werden; sie richtet sich nach dem konkreten Zeitbedarf. Das Gericht wird im Laufe der Verhandlung über den genauen zeitlichen Ablauf orientieren.

Anmeldung
Wer an der Verhandlung teilnehmen möchte, muss sich bis Donnerstag, 30. Juni, anmelden. Dies gilt sowohl für Medienschaffende als auch für Privatpersonen. Die Anmeldung ist zu richten an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.,
unter Angabe
• des Vornamens und Namens
• des Geburtsdatums
• der Adresse
sowie unter Einreichung
• der Kopie eines Personalausweises (Identitätskarte, Pass)
Medienschaffende haben zudem über das Medienunternehmen zu orientieren.

Da die Platzverhältnisse beschränkt sind, ist es möglich, dass nicht alle Personen, die sich anmelden, teilnehmen können. Grundsätzlich werden die Anmeldungen nach ihrem Eingang berücksichtigt. Aufgrund ihrer Rolle eines Bindeglieds zwischen den Gerichten und der Bevölkerung werden in erster Linie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien berücksichtigt.
Die angemeldeten Medienschaffenden und Privatpersonen erhalten nach der Anmeldung weitere Informationen, insbesondere über die definitive Zulassung. Weitere Auskünfte sind zurzeit nicht möglich.
Es ergeht der Hinweis, dass Bild- und Tonaufnahmen innerhalb der als Gerichtsgebäude dienenden Liegenschaft nicht gestattet sind. Überdies sind bei der Berichterstattung die schutzwürdigen Interessen der Beteiligten, insbesondere deren Persönlichkeitsrechte, zu wahren.