(bav) Das Bundesamt für Verkehr (BAV) und das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) haben heute die Anhörung zum Sachplan Verkehr, Teil Unterirdischer Gütertransport eröffnet. Damit erhalten die betroffenen Kantone, unter anderem der Kanton Aargau, Gelegenheit, zur geplanten Infrastruktur von Cargo sous terrain Stellung zu nehmen. Ab 1. März können sich die Gemeinden und die betroffene Bevölkerung dazu äussern.
Die privatrechtliche Cargo sous terrain AG plant den Bau eines unterirdischen Tunnelsystems für den Gütertransport. Mit dem Bundesgesetz über den Unterirdischen Gütertransport, das am 1. August 2022 in Kraft getreten ist, hat der Bund die entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen. Finanzierung, Bau und Betrieb erfolgen durch Private.
Weil Cargo sous terrain (CST) relevante Auswirkungen auf Raum und Umwelt hat, hat das BAV im Sachplan Verkehr einen neuen Teil Unterirdischer Gütertransport (SUG) erarbeitet. Darin werden die raumplanerischen Interessen zwischen CST, Bund und Kantonen abgestimmt. Der SUG, der vorerst nur die erste Teilstrecke von Härkingen nach Zürich betrifft, enthält die Linienführung der unterirdischen Güterverkehrsstrecke sowie die Eckwerte der Verteilzentren. Die betroffenen Kantone Bern, Solothurn, Aargau und Zürich verankern die Standorte dieser Verteilzentren zusätzlich in ihren Richtplänen.
Das BAV hat in Zusammenarbeit mit dem ARE heute die Anhörung der Kantone zum SUG eröffnet. Die Anhörung der Gemeinden sowie die Information und Mitwirkung der Bevölkerung wird von den Kantonen organisiert und findet von März bis Mitte Mai statt. Nach der Anhörung wird der SUG unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen bereinigt und anschliessend dem Bundesrat zum Entscheid vorgelegt.