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ÜGK-Ergebnisse 2024: Bedeutung der frühen Sprachförderung bestätigt

(eing.) Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) hat die Resultate der Überprüfung der Grundkompetenzen (ÜGK) 2024 veröffentlicht. Erstmals wurden in der zweiten Klasse der Primarschule die Kompetenzen in Hör- und Leseverstehen in der Schulsprache sowie in Mathematik erhoben.

Die ÜGK erhebt schweizweit die Kompetenzerreichung in definierten Bereichen von Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Volksschuljahren. In den getesteten Kompetenzen in Hör- und Leseverstehen in Deutsch sowie in Mathematik liegt der Anteil der Baselbieter Schülerinnen und Schüler, welche die Grundkompetenzen erreichen, im Bereich des Schweizer Mittels. Im Hören erlangt ein hoher Anteil von 88 Prozent die Grundkompetenzen (CH: 87%), im Lesen sind es 79 Prozent (CH: 79%), und in der Mathematik 73 Prozent (CH: 76%).

Wichtigster Faktor: Sozioökonomischer Hintergrund

Der stärkste Zusammenhang mit dem Erreichen der Grundkompetenzen besteht zum sozioökonomischen Hintergrund, gefolgt von der zu Hause gesprochenen Sprache und dem Migrationsstatus. Zudem werden Wechselwirkungen sichtbar: Bei Kindern aus sozial benachteiligten Familien spielen Sprache und Migrationsstatus eine wichtigere Rolle für das Erreichen der Grundkompetenzen als bei Kindern aus sozial begünstigten Familien. Das Geschlecht zeigt dagegen keinen nennenswerten Effekt. Mädchen und Knaben erreichen in allen Kompetenzen vergleichbare Resultate.

Frühe Sprachförderung als Hebel

Im Kanton Basel-Landschaft erreichen Kinder aus dem untersten sozioökonomischen Viertel sowie Kinder, die zu Hause ausschliesslich eine andere Sprache als Deutsch sprechen, in Mathematik und Hörverständnis Deutsch signifikant weniger häufig die Grundkompetenzen als alle Baselbieter Zweitklässerinnen und Zweitklässler insgesamt. Dies verweist auf die Bedeutung früher Deutschförderung. Gemäss der von der zuständigen Sicherheitsdirektion durchgeführten Sprachstanderhebung 2025 hat knapp ein Drittel der Baselbieter Kinder eineinhalb Jahre vor Kindergarteneintritt einen Deutschförderbedarf.

Das 2024 eingeführte kantonale Gesetz über die frühe Sprachförderung (SGS 116) erlaubt es den Gemeinden, ein Jahr vor der Einschulung ein selektives Sprachförderobligatorium für Kinder mit Bedarf einzuführen. Der Kanton leistet einen Sockelbeitrag an anerkannte Kindertagesstätten und Spielgruppen sowie Beiträge für Weiterbildungen zur alltagsintegrierten frühen Sprachförderung an das Betreuungspersonal.