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Tötungsdelikt Bruggerberg: Gerichtsverhandlung vor Bezirksgericht Brugg

(pd) Im Strafverfahren gegen den Beschuldigten des Tötungsdelikts Bruggerberg kommt es ab Montag, 17. Oktober, zur Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Brugg. Die Verhandlung dauert voraussichtlich vier Tage. Sie findet in den Räumlichkeiten der Mobilen Polizei, Länzert 10, in Schafisheim statt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, einen jungen Mann in einer Höhle am Bruggerberg eingesperrt und den Höhleneingang verschüttet zu haben. Weiter soll der Beschuldigte das spätere Opfer bereits eine Woche zuvor auf einem Berggrat so geschubst haben, dass er einen Steilhang hinunterstürzte. Die Anklage lautet unter anderem auf Mord und versuchten Mord. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren und vier Monaten sowie die Anordnung einer stationären Massnahme.
Ablauf der Verhandlung
Die Verhandlung findet in den Räumlichkeiten der Mobilen Polizei, Länzert 10, in Schafisheim statt. Sie beginnt am Montag, 17. Oktober, um 8 Uhr mit der Befragung von Auskunftspersonen und Sachverständigen. Alsdann wird der Beschuldigte befragt. Verhandlungsbeginn am Dienstag, 18. Oktober, und am Mittwoch, 19. Oktober, ist ebenfalls jeweils um 8 Uhr. Vorgesehen sind die Parteivorträge beziehungsweise Plädoyers der Parteien. Am Donnerstag, 20. Oktober, ist voraussichtlich um 16 Uhr die Urteilseröffnung geplant. Eine Endzeit der Verhandlungsdauer an den Abenden kann nicht angegeben werden; sie richtet sich nach dem konkreten Zeitbedarf. Das Gericht wird im Lauf der Verhandlung über den genauen zeitlichen Ablauf orientieren.
 
Wer an der Verhandlung teilnehmen möchte, muss sich bis am Freitag, September 2. September, anmelden. Dies gilt sowohl für Medienschaffende als auch für Privatpersonen. Die Anmeldung ist zu richten an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. unter Angabe
• des Vornamens und Namens
• des Geburtsdatums • der Adresse sowie unter Einreichung
• der Kopie eines Personalausweises (Identitätskarte, Pass)
Medienschaffende haben zudem über das Medienunternehmen zu orientieren.
Da die Platzverhältnisse beschränkt sind, ist es möglich, dass nicht alle Personen, die sich anmelden, teilnehmen können. Grundsätzlich werden die Anmeldungen nach ihrem Eingang berücksichtigt. Aufgrund ihrer Rolle eines Bindeglieds zwischen den Gerichten und der Bevölkerung werden in erster Linie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien berücksichtigt.
Die angemeldeten Medienschaffenden und Privatpersonen erhalten nach der Anmeldung weitere Informationen, insbesondere über die definitive Zulassung. Weitere Auskünfte sind zurzeit nicht möglich.
Es ergeht der Hinweis, dass Bild- und Tonaufnahmen innerhalb der als Gerichtsgebäude dienenden Liegenschaft nicht gestattet sind. Überdies sind bei der Berichterstattung die schutzwürdigen Interessen der Beteiligten, insbesondere deren Persönlichkeitsrechte, zu wahren.