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Tiefere Unternehmensgewinnsteuer: AIHK begrüsst Entscheid des Grossen Rates

(eing.) Der Grosse Rat hat in seiner Sitzung vom 5. Mai eine Motion der Fraktion der Grünliberalen Partei zur Senkung der Unternehmensgewinnsteuer an den Regierungsrat überwiesen. Die Aargauische Industrie- und Handelskammer (AIHK) begrüsst den Entscheid des Grossen Rates. «Aufgrund der finanziell stabilen Ausgangslage des Kantons ist eine Senkung der Unternehmensgewinnsteuer klar angezeigt.»

Die Wirtschaft im Kanton Aargau ist unter Druck. Die von Krisen bestimmte Lage führt insbesondere in der exportorientierten Industrie zu einer rückläufigen Geschäftstätigkeit, und Investitionen werden auf Grund der Unsicherheiten aufgeschoben. Dies zeigten die Resultaten der diesjährigen Wirtschaftsumfrage der Aargauischen Industrie- und Handelskammer (AIHK). Trotz dieser schwierigen Umstände ist eine Mehrheit der Unternehmen verhalten positiv. Dies, sowie die unter den multiplen Krisen leidenden Unternehmen, gilt es nun zu unterstützen. Positive Impulse für die Wirtschaft im Aargau sind dringend notwendig. Die AIHK begrüsst deshalb den Entscheid des Grossen Rats vom 5. Mai, die Motion der Fraktion der Grünliberalen Partei (GLP) zu überweisen. Mit dieser Motion soll der Unternehmensgewinnsteuersatz von heute 15,1 Prozent auf 12,5 Prozent gesenkt werden.

BIP pro Kopf soll im interkantonalen Vergleich wachsen

Der Aargau beheimatet zahlreiche höchst innovative Unternehmen, welche international erfolgreich sind, und ist als Industriekanton bekannt. Dennoch ist die Wirtschaftskraft des Aargaus im interkantonalen Vergleich gering: Beim BIP pro Kopf besetzt der Aargau einen der hintersten Plätze. Auch bei der Unternehmensgewinnsteuer fällt der Kanton ab. Die Überweisung dieser Motion ist also ein erster wichtiger Schritt hin zur Entlastung der Unternehmung und Förderung der Aargauer Wirtschaftsleistung. Bereits mit dem Beitritt zur Greater Zurich Area (GZA) möchte der Regierungsrat die Wirtschaft im Kanton stärken und weitere internationale Unternehmen ansiedeln.

Die AIHK unterstützt dieses Vorgehen grundsätzlich. Beat Bechtold, Direktor der AIHK, sagt dazu: «Die beiden Massnahmen müssen Hand in Hand gehen: Damit sich die Unternehmen auch wirklich in unserem Kanton ansiedeln, braucht es eine Gewinnsteuersenkung. Ansonsten besteht die Gefahr, dass wir Steuermillionen für die GZA ausgeben, die Unternehmen aber dennoch nicht hierhin kommen. Entsprechend wichtig ist es, dass der Regierungsrat die Umsetzung dieser Motion schnell angeht.»

Aargauer Standortqualität ist gut

Die Steuerbelastung für Unternehmen ist ein zentraler Standortfaktor bei der Ansiedlung von Unternehmen. Der Aargau kann aber mit weiteren Faktoren wie etwa einer guten Verkehrsanbindung oder der Nähe zu wichtigen Forschungseinrichtungen punkten. AIHK-Direktor Beat Bechtold gibt zu bedenken: «Auch wenn die Standortqualität insgesamt hoch ist, müssen wir sämtliche Standortfaktoren stetig verbessern.»