(pd) Der Regierungsrat verabschiedet Botschaft an den Grossen Rat für die zweite Lesung zur Teilrevision des kantonalen Baugesetzes. Er hält ausserdem an der bisherigen Praxis zur Steuerausscheidung der Aargauischen Kantonalbank (AKB) fest.
Die Teilrevision des kantonalen Baugesetzes beinhaltet namentlich die Grundlage für eine digitale (elektronische) Abwicklung baugesetzlicher Verfahren. Der Grundsatz hat in der ersten Lesung im Grossen Rat eine Mehrheit gefunden. Im Hinblick auf die zweite Lesung wird der vorgesehene Verordnungstext, der eine massvolle Übergangsfrist für die verpflichtende Benutzung vorsieht, aufgezeigt. Zudem beantwortet der Regierungsrat verschiedene Prüfaufträge. Abänderungen gegenüber dem Ergebnis der ersten Lesung schlägt der Regierungsrat keine vor. In der öffentlichen Anhörung, die vom 31. Januar bis am 7. Mai 2025 stattgefunden hat, ist die Revision grossmehrheitlich auf Zustimmung gestossen.
Regierungsrat hält an der bisherigen Praxis zur Steuerausscheidung der Aargauischen Kantonalbank (AKB) fest
Im November 2023 überwies der Grosse Rat ein Postulat zur Überprüfung der Steuerentrichtung der Aargauischen Kantonalbank (AKB). Dabei geht es um die Frage, wie die Steuererträge der AKB zwischen den Standortgemeinden verteilt werden sollen. Heute erfolgt die Steuerausscheidung nach der AHV-Bruttolohnsumme, was den geltenden bundesgerichtlichen Vorgaben sowie der Praxis der Schweizerischen Steuerkonferenz entspricht. Die im Postulat geforderte alternative Verteilung nach Betriebsstättenbuchhaltung würde gemäss Regierungsrat die tatsächlichen Risiko- und Tätigkeitsprofile der Gesamtbank nicht korrekt abbilden. Der Regierungsrat lehnt deshalb eine Abweichung von der schweizweit einheitlichen Praxis ab und erachtet eine spezielle Regelung für Banken oder die AKB als nicht sachgerecht. Er spricht sich weiterhin für die geltende Lösung der Steuerausscheidung nach der AHV-Bruttolohnsumme aus.