(svp) Vom bisherigen, bewährten Konzept, dass auf Kantonsstrassen innerorts keine Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h gelten sollen, möchte der Regierungsrat abweichen. Die SVP Baselland nimmt diesen Beschluss der Regierung mit Befremden zur Kenntnis und wird diesen mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen.
Kantonsstrassen sind verkehrsorientierte Strassen mit der Funktion, den Verkehr von den Gemeindestrassen zu übernehmen und überregional weiterzuleiten. Der Regierungsrat argumentiert mit dem Umweltschutzrecht und nötigen Lärmreduktionen – und vergisst dabei, dass neuartige Strassenbeläge und immer mehr Hybrid- und Elektrofahrzeuge den Lärm ohnehin zurückgehen lassen. Im Zusammenhang mit der Zunahme von Elektrofahrzeugen darf man auch auf den Umstand hinweisen, dass diese seit Juli 2021 einen künstlichen Geräuscherzeuger eingebaut haben müssen, damit man sie im Strassenverkehr, insbesondere bei langsamer Fahrt, hört. Solche Bestimmungen stehen klar im Widerspruch zur geforderten Lärmreduktion, die mit Tempo 30 nicht erreicht werden kann. Ganz offensichtlich verfolgen Parteien, die Tempo 30 auf Kantonsstrassen fordern, andere Ziele. Dies wird ersichtlich, wenn man sich deren Rufe nach Radschnellrouten für e-Bikes vor Augen führt, mit dem zu befürchtenden Resultat, dass mit solchen Gefährten auch auf verkehrsberuhigten Strassen weiterhin mit bis zu 45 km/h gefahren wird.
Nach unserer Meinung tut der Regierungsrat besser daran, die Bundesgesetzgebung zum Strassenverkehrsrecht zu beachten, als grün-verkehrsromantischen Forderungen unbesehen nachzugeben. Denn nach der entsprechenden Bundesverordnung gibt es nur vier Gründe, aus welchen die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts reduziert werden könnte (Gefahr nur schwer oder nicht rechtzeitig erkennbar; besonderer, nicht anders zu erreichender Schutzbedarf bestimmter Strassenbenützer; Verbesserung Verkehrsablauf bei grosser Verkehrsbelastung; Verminderung übermässiger Umweltbelastung). Dabei sind stets Interessenabwägungen vorzunehmen. Die vom Regierungsrat definierten Kriterien tragen dem – und im Besonderen dem Gebot der Verhältnismässigkeit – nicht Rechnung. Temporeduktionen auf Kantonsstrassen vermögen diesem Gebot kaum je zu genügen.