Ein Produkt der  
Die grösste Wochenzeitung im Fricktal
fricktal info
Verlag: 
Mobus AG, 4332 Stein
  Inserate: 
Texte:
inserat@fricktal.info
redaktion@fricktal.info
Fricktalwetter
Überwiegend bewölkt
13.6 °C Luftfeuchtigkeit: 56%

Mittwoch
4.8 °C | 16.4 °C

Donnerstag
3.5 °C | 19 °C

SVP Aargau: Gesamtüberprüfung und Aktualisierung Richtplan Paket 2 (GÜP 2): Antwort der SVP Kanton Aargau

(pd) Sie SVP Kanton Aargau nimmt per Medienmitteilung Stellung zur Gesamtüberprüfung und Aktualisierung des Richtplans, Paket 2 (GÜP 2).

Die SVP schreibt: «Der kantonale Richtplan ist ein zentrales Führungsinstrument der Raumplanung. Damit er funktionieren kann, muss er schlank, klar, bundesrechtskonform und miliztauglich sein. Der vorliegende Entwurf GÜP2 zeigt jedoch eine besorgniserregende Entwicklung: Der Richtplan wird immer umfangreicher, komplexer und bürokratischer. Zahlreiche neue Kapitel, kantonale Sonderinstrumente, zusätzliche Planungsanweisungen und inhaltliche Ausweitungen führen dazu, dass der Richtplan seine eigentliche Funktion verliert und zunehmend selbst zum Planungs- und Bewilligungshemmnis wird.»

Die SVP Aargau sieht darin einen strukturellen Fehler, der weit über einzelne Kapitel hinausgeht. «GÜP2 verändert den Charakter des Richtplans grundsätzlich – von einem Koordinationsinstrument zu einem administrativen Monster, das sich ständig weiter ausdehnt
und die Entwicklung des Kantons behindert.»

Die SVP Aargau fordert deshalb unmissverständlich:
→ Vollständige Rückweisung von GÜP2;
→ Entschlackung nicht nur der neuen Änderungen, sondern des gesamten Richtplans;
→ Marschhalt und grundlegende Neuorientierung hin zu einem miliztauglichen, bundesrechtskonformen Planungsinstrument.

Warum eine vollständige Entschlackung aus Sicht der SVP notwendig ist: «Der Richtplan ist im jetzigen Zustand überfrachtet. Kantonal erfundene Kategorien, neue Verbote, zusätzliche Schutzzonen, komplexe Planungsanweisungen, nicht gesetzlich vorgeschriebene Prüfschritte und eine Vielzahl an Kartenlayern führen zu massiver Verkomplizierung der BNO-Revisionen, Überforderung der Gemeinden, verlängerten Bewilligungsverfahren, rechtlicher Unsicherheit für Betriebe, Landwirte und Grundeigentümer sowie steigenden Kosten und sinkender Standortattraktivität. Das Sorgenbarometer des Aargauischen Gewerbeverbands zeigt klar: Überlange
Baubewilligungen und zunehmende Regulierungen gehören zu den grössten Sorgen der KMU. Der Gemeindeschreiberverband bestätigt die Überlastung vieler Gemeinden.»

Zentrale Kritikpunkte der SVP Aargau sind:
• kantonale Freihaltegebiete (nicht bundesrechtlich vorgesehen): Sie führen zu zusätzlichen Abklärungen, komplizierten Interessenabwägungen, neuen Einschränkungen und erheblichem Zusatzaufwand für kommunale Bau- und
Planungsbehörden.
• Ausweitung der Landschafts- und Naturschutzkategorien ohne Grundlage: Sie zwingt Gemeinden zu neuen Inventaren, Überprüfungen und zur Anpassung ihrer Planungsinstrumente – mit hohen Kosten und unklaren Rechtsfolgen.
• neue unbestimmte Begriffe wie „charakteristische Landschaften“ oder „Ausbreitungsräume“: Sie erschweren den Vollzug, erhöhen den Interpretationsspielraum der Verwaltung und führen zu mehr Auflagen und Unsicherheit in Gemeindeentscheiden.
• neue Verbote und Einschränkungen im Grundwasserbereich: Sie blockieren lokale Projekte und verursachen komplexe Abklärungen, die Gemeinden fachlich und personell kaum leisten können.
• Kompensationspflichten im Au-Bereich: Sie bedeuten zusätzliche Verfahren, Kosten, Gutachten und Meldepflichten, ohne dass eine bundesrechtliche Grundlage besteht
• regionale Wasserversorgungsplanungen: Sie führen zu neuen Koordinationspflichten, technischen Prüfaufträgen, Datenerhebungen und Berichterstattung – ein Aufwand,der viele Gemeinden überfordert.
• Erschwernisse bei ESL und landwirtschaftlichen Projekten: Perimeteruntersuchungen des ganzen Gemeindegebiets, überkommunale
Standortprüfungen und zusätzliche Gutachten sind realitätsfremd und belasten die Milizstrukturen massiv.
• das Kapitel Schutzwald: Es verschiebt operative Vollzugsaufgaben in den Richtplan und erzeugt neue Monitoringpflichten, Pflegeanforderungen und Abstimmungsschritte, die weder vorgesehen noch leistbar sind.
• Vororientierungen zu Leitungen: Sie schaffen unnötige Vorwirkungen und binden Gemeinden in Bundesverfahren ein, obwohl dies nicht ihre Aufgabe ist.
• überladene Richtplankarte: Sie zwingt Gemeinden, zahlreiche Layer (LkB, NkB, Freihaltegebiete, Vernetzungsachsen, Korridore, Au-Zonen, Schutzwald, zusätzliche Vorranggebiete usw.) einzeln zu prüfen und zu dokumentieren – was BNO-Revisionen massiv verlangsamt und die Milizbehörden überlastet.
• zusätzliche Monitoring-, Reporting- und Nachweispflichten: Die neuen Kapitel enthalten regelmässige Überprüfungspflichten, Fortschreibungsaufträge, Erfolgskontrollen, Datenerhebungen und Berichtspflichten, die Gemeinden weder personell noch finanziell bewältigen können.
• schleichender Verlust der Gemeindeautonomie: Viele neue kantonale Vorgaben ersetzen die bisherige kommunale Planungshoheit durch kantonale Detailsteuerung. Gemeinden können ihre BNO immer weniger nach lokalen Bedürfnissen gestalten und werden zunehmend zu reinen Vollzugsstellen der kantonalen Fachstellen degradiert.

Weckruf an alle Parteien, Gemeinden und Verbände

Die SVP Aargau ist überzeugt, dass die negative Wirkung von GÜP2 alle betreffen: Gemeinden, Verbände, Planer, Landwirtschaft, Gewerbe und Wirtschaft gleichermassen werden die negativen Auswirkungen der Vorlage zu spüren bekommen. Die SVP Aargau ruft alle Beteiligten dazu auf, diesen Richtplan in der vorliegenden Form nicht zu akzeptieren und gemeinsam eine Rückweisung einzufordern.

Schlussfolgerung

«Der Kanton Aargau braucht ein schlankes, übersichtliches, rechtskonformes und miliztaugliches Instrument. GÜP2 ist so nicht tragbar.» Die SVP Aargau fordert: Marschhalt, Rückweisung, Entschlackung, Neuausrichtung.