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Stellungnahme zur Initiative «Arbeit muss sich lohnen»

(pd) Die Junge SVP des Kantons Aargau (JSVP Aargau) sammelt seit dem 1. April Unterschriften für die Initiative «Arbeit muss sich lohnen». Die JSVP will, dass Armutsbetroffenen, die länger als zwei Jahre Sozialhilfe beziehen, der Grundbedarf generell um 5 Prozent gekürzt wird. Diese Initiative ist aus Sicht des Netzwerks Sozialer Aargau, der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht UFS und AvenirSocial überflüssig, teuer, kontraproduktiv und juristisch nicht haltbar.

Überflüssig sei die Initiative deshalb, weil die Ziele, die sie verfolge, längst im Gesetz verankert seien. §5a des Aargauer Sozial- und Präventionsgesetzes hält fest, dass die zuständigen Sozialdienste Sozialhilfebeziehenden, die nicht intensiv eine Arbeit suchen, die Sozialhilfeleistungen kürzen oder gar vollständig streichen können.
Die Initiative verlange also etwas, was im Kanton Aargau bereits praktiziert werde.

Teuer und kontraproduktiv
Aber selbst wer der Ansicht sei, das geltende Recht brauche mehr vom Gleichen, müsse die Initiative ablehnen. Denn mit ihrem Vorstoss spare die JSVP Aargau kein Geld in der Sozialhilfe, sie verteuere sie. Die Sozialdienste müssten jeden einzelnen Fall langzeit-sozialhilfebeziehender Personen sorgfältig daraufhin prüfen, ob eine Leistungskürzung angesagt sei. Diese Abklärungen kosteten Zeit und Geld. Auch sei die Initiative kontraproduktiv. Menschen, die seit mehr als zwei Jahren Sozialhilfe beziehen würden, seien in der Regel über vier Jahre auf Arbeitssuche. Sie benötigen mehr Ressourcen und Unterstützung, damit sie wieder Fuss fassen können und eine Wirtschaft, die für Menschen am Rande der Gesellschaft Arbeitsmöglichkeiten anbietet. Kürze man diesen Menschen die ohnehin karge finanzielle Hilfe, dränge man sie in eine noch prekärere Situation und verringere damit zusätzlich die Chancen, dass sie einen Ausweg aus der Armut finden.

Juristisch unhaltbar
Zu guter Letzt sei die Initiative aus juristischer Perspektive unhaltbar. Sie heble fundamentale Pfeiler unseres Rechtsstaates aus. Sie sei willkürlich und verletze die Prinzipien der Rechtsgleichheit und Verhältnismässigkeit. Eine Bezugsdauer von zwei Jahren sei ein rein willkürlich gewählter Faktor, um die Sozialhilfe zu kürzen.
Es gebe dafür keine sachlichen Gründe. Um Armutsbetroffenen die Sozialhilfe zu kürzen, brauche es exakt diese sachlichen Gründe (zum Beispiel ungenügende Bemühungen um eine Arbeitsstelle). Die Sozialdienste seien gehalten, bei jedem Einzelfall individuell zu entscheiden, welche Massnahme am wirksamsten sei, damit der oder die Armutsbetroffene wieder in der Gesellschaft Fuss fassen könne. Generelle Abstrafungenwürden dem Recht widersprechen und führten nicht zum Ziel.

Fazit: Die Initiative «Arbeit muss sich lohnen» sei überflüssig, verteuere die Sozialhilfe, sei kontraproduktiv und juristisch nicht haltbar. Sie sei ohne «Wenn» und «Aber» abzulehnen.

Netzwerk Sozialer Aargau, Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS und AvenirSocial im April 2023
Im Netzwerk Sozialer Aargau haben sich dreizehn in der Sozialen Arbeit engagierte Organisationen zusammengeschlossen: Aargauischer Katholischer Frauenbund AKF, Anlaufstelle Integration Aargau, Caritas Aargau, Entlastungsdienst Schweiz -Aargau-Solothurn, Frauenzentrale Aargau, HEKS Aargau/Solothurn, Pro Infirmis Aargau/Solothurn, Pro Juventute Mittelland, Pro Senectute Aargau, Schuldenberatung Aargau/Solothurn, SEGES Sexuelle Gesundheit Aargau, Suchthilfe ags, Verein Netzwerk Asyl Aargau. www.netzwerk-sozialer-aargau.ch; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS berät seit 10 Jahren kostenlos Sozialhilfeempfangende in Fragen des Sozialhilferechts und setzt sich für einen wirkungsvollen Rechtsschutz in der Sozialhilfe ein. www.sozialhilfeberatung.ch; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

AvenirSocial ist der Berufsverband der Sozialen Arbeit und wir vereinigt rund 4'000 Mitglieder. Wir vertreten die Interessen der Fachpersonen mit einer tertiären Ausbildung in Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziokultureller Animation, Gemeindeanimation, Kindheitspädagogik und Leitung Arbeitsagogik. Wir engagieren uns für die Verwirklichung der Menschenrechte, die Chancengerechtigkeit sowie für eine qualitativ hochstehende Soziale Arbeit.