(pd) Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft blickt auf ein solides Geschäftsjahr 2022 zurück. Während die Falleingangszahlen erstmals seit 2018 wieder anstiegen, blieben die Fallerledigungen praktisch auf Vorjahresniveau stabil. Die Leistungsaufträge des Regierungsrats zur Einhaltung des Beschleunigungsgebots wurden erneut erfüllt, wie die Staatsanwaltschaft mitteilt.
Gleichzeitig zum Alltagsgeschäft führte die Staatsanwaltschaft im Jahr 2022 eine neue Organisationsstruktur ein, um die Behörde für zukünftige Herausforderungen fit und anpassungsfähig aufzustellen. Im laufenden Geschäftsjahr beschäftigt die Staatsanwaltschaft die Einführung der revidierten schweizerischen Strafprozessordnung per 1. Januar 2024. Die revidierten Bestimmungen werden für deutlich mehr Aufwand sorgen, woraus sich ein personeller Mehrbedarf ergibt.
Im Rahmen einer Medienkonferenz präsentierten die im Top-Sharing tätigen Ersten Staatsanwältinnen des Kantons Basel-Landschaft, Jacqueline Bannwarth und Patrizia Krug, die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2022. Frau Regierungsrätin Kathrin Schweizer, Vorsteherin der Sicherheitsdirektion Basel-Landschaft, würdigte die Arbeit der Staatsanwaltschaft in ihrem Votum. Sowohl die Ersten Staatsanwältinnen als auch Regierungsrätin Kathrin Schweizer dankten den Mitarbeitenden der Staatsanwaltschaft für die geleistete Arbeit.
Reorganisierte Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft
Parallel zum üblichen operativen Betrieb gab sich die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft auf den 1. April 2022 eine neue organisatorische Struktur. Basierend auf den Ergebnissen einer breiten Analyse im Rahmen des internen Projekts «Stawa 2022PLUS» wurde die Organisation angepasst, um sie für die herausfordernde Zukunft fit und für kommende Anforderungen anpassungsfähig zu machen. So wurden die bisherigen drei Allgemeinen Hauptabteilungen zu einer einzigen Hauptabteilung Allgemeine Delikte zusammengeführt. Neu strukturiert wurden zudem die hauptabteilungsübergreifenden Supportfunktionen. Diese wurden – zusammen mit der Buchhaltungsabteilung – unter dem Dach der Zentralen Dienste zusammengefasst. Die bisherige Hauptabteilung Betäubungsmittelkriminalität und Organisierte Kriminalität wurde entsprechend ihrer fachlichen Zuständigkeit umbenannt und heisst heute Hauptabteilung Besondere Delikte. Wie schon vor der Reorganisation umfasst sie auch weiterhin die Fachstelle Cybercrime der Staatsanwaltschaft. Die Hauptabteilung Strafbefehle wurde verschlankt und auf ihr Kerngeschäft fokussiert, indem die Buchhaltungsabteilung in die Zentralen Dienste wechselte. Organisatorisch unverändert, jedoch seit März 2023 an einem neuen Standort tätig ist die Hauptabteilung Wirtschaftskriminalität. Sie konnte neue Büroräumlichkeiten im Rennbahntower in Muttenz beziehen, so dass der freigewordene Platz am alten tandort für die Fachstelle Cybercrime und ihre Partnerorganisation der Polizei Basel-Landschaft genutzt werden kann.
Solides Geschäftsjahr 2022
Die vorerwähnte Reorganisation der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft wurde parallel zum operativen Alltag der Strafverfolgung durchgeführt. Gleichwohl weist der Geschäftsbericht 2022 der Staatsanwaltschaft solide Erledigungszahlen für das Berichtsjahr aus.
Die seit 2018 rückläufigen Falleingangszahlen erreichten im Jahr 2021 einen vorläufigen Tiefstwert.
Im Berichtsjahr 2022 stiegen die Falleingänge mit 26'601 Fällen im Vergleich zum Vorjahr (2021: 25'381 Fälle) um 1'220 Fälle oder um 4.8 Prozent an. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 24'984 Fälle erledigt, womit die Gesamterledigungszahlen praktisch auf Vorjahresniveau liegen (2021: 25’050 Fälle). Die bei einer Detailbetrachtung festzustellen den Abweichungen zu den Vorjahreszahlen in den einzelnen Erledigungsarten – beispielsweise der leichte Rückgang bei den Strafbefehlen (- 758 Fälle) oder der leichte Anstieg bei den Anklagen (+ 740 Fälle) – fallen nicht signifikant aus und liegen im Bereich der üblichen Schwankungen.
Im Erledigungsbereich «sonstige Erledigungen» erfasst sind an andere zuständige Behörden abgetretene Fälle, verjährte Fälle in nicht eröffneten Verfahren, rechtskräftig gewordene Fälle nach Bezahlung der zugrundeliegenden Ordnungsbussen sowie Fälle, in denen die Einsprachen gegen Strafbefehle nicht fristgerecht erfolgt sind.