(sp/gp) SP Aargau und Grüne Aargau haben erneut das Behördenreferendum gegen eine weitere Steuergesetzrevision ergriffen. Die heute vom Grossen Rat beschlossene Revision 2027 führt zu massiven Steuerausfällen – zugunsten der einkommensstärksten Haushalte und zulasten der Gemeinden sowie der öffentlichen Leistungen. Voraussichtlich am 29. November wird die Aargauer Stimmbevölkerung über diese Vorlage entscheiden.
Einmal mehr: Entlastungen für die höchsten Einkommen – verkauft als Hilfe für Familien und Geringverdienende. Die Regierung präsentiert die Revision als Unterstützung für Familien, Kleinverdienende und den Mittelstand. Doch ein genauer Blick zeigt, dass es hauptsächlich um eine Abflachung der Progression bei den höchsten Einkommen geht. Davon profitiert rund ein Viertel aller Steuerpflichtigen – nämlich der einkommensstärkste Teil der Bevölkerung. Während die Botschaft seitenlang den Kleinverdienerabzug hervorhebt, wird die Entlastung der Topverdienenden auf einer halben Seite abgehandelt und in den Grafiken gar ausgeblendet, man könnte auch meinen «vertuscht».
«Diese Revision wird einmal mehr als soziale Entlastung verkauft, ist aber in Wahrheit ein Steuergeschenk für die obersten Einkommen», betont Mia Jenni, Grossrätin der SP.
Die Integration des Kleinverdienerabzugs in den Tarif ist zwar sachlich nachvollziehbar. Doch die Regierung verknüpft diese technische Korrektur mit einer teuren Steuersenkung für die obersten Einkommen, anstatt diese Massnahme einzeln umzusetzen – ein politischer Entscheid, den SP und Grüne klar ablehnen.
Heiratsstrafe? Ein vorgeschobenes Argument
Besonders irritierend ist die Argumentation zur angeblichen Abschaffung der Heiratsstrafe bei tiefen Einkommen. Dieselbe Regierung, die jahrelang behauptete, im Aargau gebe es keine Heiratsstrafe, verkauft nun deren Beseitigung für Geringverdienende als Erfolg. Dabei wird dieses Problem ohnehin durch die kommende Individualbesteuerung gelöst – ganz ohne diese Steuergesetzrevision.
Gefährliche Standortpolitik: Steuergeschenke statt starker öffentlicher Leistungen
Immer wieder wird behauptet, hohe Einkommen müssten entlastet werden, um Wegzüge zu verhindern. Aber ein attraktiver Kanton definiert sich nicht einfach über tiefe Steuern, sondern über gute Schulen, funktionierende Infrastruktur, Sicherheit, Kultur, Naherholung und starke Gemeinden. «Wer Standortpolitik nur über Steuersenkungen definiert, schwächt genau jene Strukturen, die den Aargau lebenswert machen», betont Mirjam Kosch, Grossrätin Grüne Aargau.
Doch genau diese Qualitäten geraten durch die ständigen Steuersenkungen unter Druck. Bereits heute gibt der Kanton Aargau pro Kopf weniger aus als alle anderen Kantone. Die Gemeinden leiden unter Mindereinnahmen und müssen entweder Steuern erhöhen oder Leistungen abbauen. Die neue Revision bedeutet für viele Gemeinden erneut 2–4 % Steuerausfälle in einer Zeit, in der sie ohnehin durch gebundene Ausgaben stark belastet sind.
Darum: Nein zur Steuergesetzrevision 2027
Die Fraktionen von SP und Grüne anerkennen die Notwendigkeit einzelner tariflicher Korrekturen. Was sie entschieden ablehnen, ist die politische Verknüpfung dieser Korrekturen mit einer weiteren Entlastung der obersten Einkommen. Darum ergreifen die drei Parteien erneut das Behördenreferendum und setzen sich dafür ein, dass die Bevölkerung am 29. November 2026 ein deutliches Nein zur Steuergesetzrevision 2027 ausspricht.