(sp) Die SP Aargau reicht ein aufeinander abgestimmtes Paket aus fünf Motionen, einem Postulat und einer Interpellation ein. Der Missbrauchsfall Untersiggenthal muss lückenlos aufgearbeitet werden. Gleichzeitig müssen die gesetzlichen und institutionellen Lücken im Schutznetz geschlossen werden, durch die Gewaltbetroffene zusätzlich benachteiligt und gefährdet werden können.
Die beiden betroffenen Frauen wurden mutmasslich über lange Zeit schwer missbraucht. Als sie Schutz und Unterstützung brauchten, wurde die Hilfe, die ihnen zugestanden hätte, teilweise verwehrt. Statt ordentlicher Sozialhilfe wurde zeitweise nur Nothilfe ausgerichtet; zugleich stand ihr weiterer Aufenthalt in der Schweiz infrage. Der inzwischen vorliegende Entscheid des Verwaltungsgerichts hat zentrale Entscheide korrigiert. Für die SP Aargau ist klar, dass es hier nicht nur um einen einzelnen Fehlentscheid geht. Die Schutzmechanismen an den Schnittstellen zwischen Polizei, Opferhilfe, Sozialdiensten, Gemeinden, Migrationsamt und kantonalen Departementen haben nicht funktioniert. Die externe Untersuchung muss transparent klären, welche Informationen wann bei welcher Stelle vorhanden waren, weshalb sie nicht zu wirksamem Schutz führten und wo Verantwortung liegt. Gleichzeitig dürfen offenkundige Lücken nicht bis zum Abschluss der Untersuchung bestehen bleiben. Das Vorstosspaket verbindet deshalb Aufarbeitung mit sofort anzugehenden strukturellen Konsequenzen.
Unabhängig aufarbeiten und Kontrolle stärken
Eine unabhängige Untersuchung soll Schutz-, Informations- und Unterstützungspflichten, Informationsflüsse und Entscheide aller beteiligten Stellen prüfen. Sie muss die Mehrfachdiskriminierung ausdrücklich einbeziehen, sämtliche relevanten Unterlagen sichten und die Betroffenen anhören. Die Ergebnisse sollen der zuständigen Kommission vorgelegt und öffentlich eingeordnet werden. Eine kostenlose und niederschwellig zugängliche Ombudsstelle soll Betroffene beraten, Behördenhandeln prüfen, vermitteln und wiederkehrende strukturelle Probleme sichtbar machen. Sie ergänzt den Rechtsweg, ohne Gerichte oder bestehende Rechtsmittel zu ersetzen. «Die Betroffenheit von häuslicher, sexualisierter oder geschlechtsspezifischer Gewalt soll kantonal als schwerwiegender persönlicher Härtefall anerkannt werden. In solchen Fällen soll der Kanton auf ein Wegweisungsverfahren verzichten», so Selena Rhinisperger, Grossrätin der SP Aargau. Meldungen von Sozialdiensten müssen bei Hinweisen auf Gewalt mit einer Einschätzung der Opferhilfe verbunden werden. Gewaltbedingter Sozialhilfebezug darf nicht zum Verlust des Aufenthaltsrechts führen; Betroffenen ist ordentliche Sozialhilfe, statt bloss Nothilfe auszurichten. Der Beizug der Opferhilfe soll verbindlich werden. Betroffene müssen in verständlicher Sprache über ihre Rechte informiert werden; bei Bedarf sind Dolmetschende beizuziehen. Zudem verlangt die SP eine finanzierte rechtliche Fachbegleitung und eine verlässliche Begleitung von der Meldung bis zum Abschluss des Verfahrens.
Nothilfe ist kein Ersatz für Sozialhilfe
Nothilfe ist das absolute Minimum zur Existenzsicherung. Sie darf weder zur Kostenvermeidung noch zur Steuerung des Aufenthalts eingesetzt werden. Das Postulat von Lea Schmidmeister verlangt deshalb verbindliche kantonale Kriterien für die Abgrenzung zwischen Nothilfe und regulärer Sozialhilfe. «Wer sich in einer existenzbedrohenden Notlage befindet, kann nicht monatelang auf einen Entscheid warten. Nothilfe darf nicht anstelle von Sozialhilfe ausgezahlt werden, wenn ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht. Es braucht klare kantonale Regeln, rasche Verfahren und einen Zugang zum Recht, der nicht vom eigenen Portemonnaie abhängt», sagt Lea Schmidmeister, Grossrätin der SP Aargau. «Aufarbeitung darf kein Schlussstrich sein. Sie muss zeigen, was geschehen ist und wer wofür Verantwortung trägt. Gleichzeitig müssen wir jetzt die Regeln so ändern, dass Schutz nie wieder vom Aufenthaltsstatus, von Sprachkenntnissen oder von der zufällig zuständigen Gemeinde abhängt», sagt Lelia Hunziker, Grossrätin der SP Aargau.