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SP Aargau: Taxoptima schafft klare Zuständigkeiten

(pd) Die SP Aargau ist offen für die strukturellen Veränderungen im Steuerwesen und wird die vorgeschlagenen Optimierungsmöglichkeiten eingehend prüfen. Die Kantonalisierung des Steuerbezugs schafft klare und transparente Prozesse sowie Zuständigkeiten und fördert dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in das Steuerwesen.

Die SP befürwortet grundsätzlich die Kantonalisierung des Steuerbezugs. Klare und transparente Prozesse und Zuständigkeiten fördern das Vertrauen der Bevölkerung in die Verwaltung, gerade auch im Steuerwesen. Die Freiwilligkeit und damit abweichende Organisationsformen von Gemeinde zu Gemeinde laufen diesem Ziel jedoch zuwider. Deshalb muss genau geprüft werden, ob eine generelle Zusammenlegung des Steuerbezugs anzustreben ist.

Forderung einer generellen Quellensteuer
Um den Steuerbezug weiter zu vereinfachen und Ausfallrisiken von Steuern zu reduzieren, regt die SP Aargau an, eine generelle Quellensteuer zu prüfen. “Für viele Menschen würde die Bezahlung der Steuerrechnung mittels einer solchen Sicherungssteuer vereinfacht werden”, ist Nora Langmoen, Co-Präsidentin der SP Aargau, überzeugt. Ein kantonaler Alleingang wäre aber nicht zielführend, weshalb die Quellensteuer auf nationaler Ebene angestrebt werden muss. Die SP Aargau fordert deshalb den Regierungsrat auf, Abklärungen für eine generelle Quellensteuer anzustossen.

Erbschafts- und Schenkungssteuer vereinheitlichen
Eine Professionalisierung und Vereinheitlichung der Erbschafts- und Steuerinventare wird von der SP befürwortet. Dennoch muss geprüft werden, ob eine kantonale Auslagerung zielführend ist. Gerade bei Todesfällen ist der direkte und oftmals persönliche Kontakt zu den Amtsstellen ein grosses Bedürfnis. Eine zentrale kantonale Stelle könnte für die Betroffenen als zu entfernt und wenig zugänglich wahrgenommen werden.

Aufhebung der Steuerkommission
Die Lebensrealitäten und die Steuergesetzgebung werden zunehmend komplexer, was eine fachgerechte Überprüfung durch das heutige Laiengremium erschwert. Die SP befürwortet daher die Aufhebung der Steuerkommission. Dabei ist aber zentral, dass weiterhin eine unabhängige, erste Beschwerdeinstanz zur Verfügung steht, an die die Steuerpflichtigen ohne direkte Kostenfolge gelangen können.