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SP Aargau: Schutzbedürftige nicht benachteiligen, Gemeinden nicht alleinlassen

(sp) Die SP Aargau lehnt die vorgeschlagene Änderung des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes (SPG) entschieden ab.

Schutzbedürftige, die nach mehreren Jahren Aufenthalt in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung B erhalten, sollen aus Sicht der SP gleich behandelt werden wie alle anderen Personen mit derselben Bewilligung. Die geplante Beibehaltung reduzierter Sozialhilfeansätze und die weitere Zuordnung zum Asylbereich widersprechen dem Integrationsgedanken und schaffen eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung.
Das Asylgesetz sieht ausdrücklich vor, dass Schutzbedürftige nach spätestens fünf Jahren eine Aufenthaltsbewilligung erhalten und damit Anspruch auf die ordentliche Sozialhilfe haben. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Sonderregelung würde diesen Statuswechsel faktisch entwerten und eine neue Zwischenkategorie schaffen, die im Bundesrecht nicht vorgesehen ist.
Besonders kritisch beurteilt die SP die Auswirkungen auf Familien und Kinder. Reduzierte Sozialhilfeansätze schränken die gesellschaftliche Teilhabe ein, erschweren den Zugang zu Freizeit- und Bildungsangeboten und verschlechtern damit die Integrationsperspektiven. Dies steht im Widerspruch zum erklärten Ziel, die Erwerbs- und Sozialintegration von Schutzbedürftigen zu stärken: «Wer dauerhaft mit weniger als dem ordentlichen Existenzminimum leben muss, hat schlechtere Chancen auf Bildung, gesellschaftliche Teilhabe und eine erfolgreiche Integration», hält Lea Schmidmeister, Grossrätin der SP Aargau, fest.
Gleichzeitig anerkennt die SP Aargau die finanziellen Herausforderungen, mit denen Gemeinden und Kantone aufgrund der zu erwartenden Fallzahlen ab 2027 konfrontiert sein werden. Diese Mehrkosten dürfen jedoch nicht auf die Betroffenen abgewälzt werden.
Die SP Aargau lehnt deshalb auch den Vorschlag ab, wonach der Kanton den Gemeinden lediglich die Hälfte der Kosten für materielle Hilfe und Betreuung vergüten soll. Die Gemeinden haben keinen Einfluss auf die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen und die Anzahl Schutzbedürftiger mit Aufenthaltsbewilligung. Entsprechend sollen sie nicht mit zusätzlichen grossen Kosten belastet werden: «Die Gemeinden haben keinen Einfluss auf die Fallzahlen. Deshalb dürfen weder die betroffenen Menschen noch die Gemeinden die Rechnung für bundespolitische Entscheide bezahlen. Gefordert sind Bund und Kanton, ihre Verantwortung wahrzunehmen», ergänzt Selena Rhinisperger, Grossrätin SP Aargau.
Die SP fordert deshalb:
• die Überführung von Schutzbedürftigen mit Aufenthaltsbewilligung B in die ordentliche Sozialhilfe;
• eine Weiterführung der Bundesbeteiligung an den Sozialhilfekosten über die Globalpauschale 2 für maximal sieben Jahre;
• eine vollständige kantonale Übernahme der Kosten für materielle Hilfe und Betreuung gegenüber den Gemeinden;
• die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung B auch für Personen mit F-Status spätestens nach fünf Jahren;
• eine Harmonisierung der Regelungen für Personen mit Schutzstatus S und vorläufig aufgenommene Personen.
Die vorliegende Gesetzesänderung löst die finanziellen Herausforderungen nicht, sondern verschiebt sie auf jene, die am wenigsten Einfluss darauf haben: auf Schutzbedürftige und auf die Gemeinden. Die SP Aargau lehnt diesen Ansatz ab. Statt neuer Sonderkategorien und tieferer Sozialhilfeansätze braucht es Rechtsgleichheit, echte Integrationsperspektiven und eine Finanzierung, die den politischen Verantwortlichkeiten entspricht. Der Bund muss die Folgen seiner Asylpolitik mittragen, und der Kanton muss die Gemeinden vor zusätzlichen Belastungen schützen.