(sp) Das Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention (SPG) soll teilweise revidiert werden. Die Teilrevision beinhaltet eine Ergänzung betreffend Zuständigkeit der Gemeinden für Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung. Die SP Aargau fordert, dass menschenwürdige Unterbringungen für alle Geflüchteten sichergestellt werden muss.
Die Zuständigkeit der Gemeinden für die Unterbringung und Betreuung von Schutzbedürftigen ohne Aufenthaltsbewilligung ist in der «Verordnung betreffend schutzbedürftige Personen aus der Ukraine» geregelt. Jedoch gilt zu beachten, dass der Schutzstatus zukünftig auch für andere Personengruppen aus anderen Kriegsgebieten gewährt werden kann. Unklar bleibt, wie solidarisch sich dann die Bevölkerung verhalten würde. Mit der Aufnahme im SPG müsse eine Regelung geschaffen werden, so die SP, die auch ohne die Unterstützung durch Privatpersonen (bsp. Gastfamilien) von den Behörden bewältigt werden könne.
Im Gegensatz zu den Gemeinden hat der Bund die Möglichkeit, Militär und Zivilschutz aufzubieten. Der Zivilschutz ist auch in der Lage, Grossunterkünfte zu betreuen. «Derartige Krisen können nicht allein von den Gemeinden gestemmt werden, sondern nur in Zusammenarbeit mit Bund, Kantonen und Gemeinden. Der vorliegende Vorschlag zur Gesetzesänderung würde die Verantwortung einzig auf die Gemeinden schieben. Das ist verantwortungslos», sagt Claudia Rohrer, Co-Fraktionspräsidentin.
Die Kapazitäten der Gemeinden sind aus- bis überlastet und die Mitarbeitenden seit Monaten einer erhöhten Belastungssituation ausgesetzt. Der Kanton verweist darauf, dass die Gemeinden ohne Unterbringungsmöglichkeiten Container aufstellen müssen. Diese Lösung sei ineffizient, so die SP. Das nötige Personal sei ebenfalls nicht vorhanden. Grössere Einrichtungen mit entsprechender Infrastruktur wären viel effektiver. Entsprechende Unterbringungsszenarien für verschiedene Aufnahmekontingente sollten vorbereitet sein. Dazu müssten geeignete Objekte wie auch Konzepte laufend bereitstehen.
«Die Schaffung von Wohnmöglichkeiten sollten in Krisensituationen schnell und effizient erbracht werden», erläutert Nora Langmoen, Co-Präsidentin der SP Aargau. «Zudem führt die Zuständigkeit der Gemeinden zu ungleichen Lösungen, Vorgehensweisen und Standards. Die aktuelle Situation zeigt, dass zentrale, kantonale Strukturen wichtig sind», ergänzt sie weiter.
Die Pauschalen zur Unterbringung der geflüchteten Menschen mit 9 Franken pro Tag und Person reichten nicht aus, um die effektiven Kosten der Unterbringung zu decken. Viele Gemeinden seien gezwungen, Wohnungen, Häuser und Räumlichkeiten anzumieten, deren Kosten nicht durch die Pauschalen gedeckt seien. Hinzu kämen die steigenden Energiepreise, welche die aktuelle Situation zusätzlich verschärften.
In Krisensituationen mit vielen Geflüchteten seien alle vorhandenen Strukturen notwendig. Allerdings könnten diese auch schnell an ihre Grenzen stossen. Eine allfällige Überforderung würde sich auch auf die Geflüchteten auswirken. Der Kanton stehe in der Pflicht für eine menschenwürdige Unterbringung für alle Geflüchteten zu sorgen, auch in Krisensituationen.