Ein Produkt der  
Die grösste Wochenzeitung im Fricktal
fricktal info
Verlag: 
Mobus AG, 4332 Stein
  Inserate: 
Texte:
inserat@fricktal.info
redaktion@fricktal.info
Fricktalwetter
Ein paar Wolken
9.9 °C Luftfeuchtigkeit: 95%

Donnerstag
10.3 °C | 16.8 °C

Freitag
8.4 °C | 18.8 °C

SP Aargau lehnt geplante Verschärfungen beim Kantons- und Gemeindebürgerrecht ab – für faire Verfahren

(sp) Die SP Aargau nimmt mit Sorge von den geplanten Änderungen des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) Kenntnis. «Die Umsetzung von Verschärfungen bei den sprachlichen Anforderungen sowie der Verzicht auf die Delegation der Zuständigkeit an Regierung und Departement entsprechen nicht den Lebensrealitäten der Menschen und verhindern eine Versachlichung der Verfahrensentscheide», schreibt die SP in ihrer heutigen Medienmitteilung.

Integration ist mehr als ein Sprach-Diplom
Die SP Aargau lehnt die Erhöhung der sprachlichen Anforderungen auf Niveau B2 entschieden ab. Das Niveau B2 entspreche nicht den Voraussetzungen für ein Hochschulstudium – nicht für eine Berufslehre, wo B1 Standard ist. Nach den Verschärfungen des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes von 2018 sei der Anteil an hochqualifizierten und gut situierten Eingebürgerten deutlich gestiegen. Einbürgerung müssten aber für alle Bevölkerungsschichten möglich bleiben.
«Ein übermässiger Fokus auf Sprachkompetenz birgt zudem die Gefahr, andere zentrale Aspekte wie soziale Integration, gesellschaftliches Engagement und lokale Verwurzelung zu vernachlässigen – Werte, die für eine lebendige Demokratie und eine funktionierende Gesellschaft ebenso wichtig sind», betont Grossrätin Lea Schmidmeister.

SP Aargau steht für klare und faire Einbürgerungsverfahren ein
Dass die Zuständigkeit für Beschwerden gegen Einbürgerungsentscheide direkt beim Verwaltungsgericht, anstelle wie bisher beim Regierungsrat liegen sollen, begrüsst die SP Aargau. Diese Änderung seien aus Sicht der Beschwerdeführer:innen ein Fortschritt.
Entschieden lehnt die SP Aargau die geplante Verschärfung im Bereich des strafrechtlichen Leumunds ab. Der Kanton habe keine rechtliche Kompetenz, das Bundesrecht zu verschärfen. Die vorgeschlagene Regelung verletzt das Gebot der Gleichbehandlung und der Verhältnismässigkeit.
Dass der Regierungsrat aufgrund der rechtskonservativen Mehrheitsverhältnisse im Grossen Rat auf eine Delegation der Zuständigkeit über das kantonale Bürgerrecht an das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) – wie in den meisten Deutschschweizer Kantonen bereits üblich – verzichte, sei enttäuschend und mutlos. Das Bürgerrecht werde erteilt, wenn sämtliche Bundes- sowie kantonalrechtlichen Voraussetzungen erfüllt seien. Eine Einbürgerungskommission als «Laiengremium» erhöhe die Gefahr, dass der gesetzliche Rahmen nicht eingehalten werde. Einbürgerungen würden zum Politikum, obwohl es ein «Verwaltungsakt» sei.