(sp) Die SP Aargau anerkennt den Handlungsbedarf in der Justiz, sieht jedoch zentrale strukturelle Fragen unbeantwortet. So bemängelt die SP, dass die Vorlage von der Annahme ausgeht, es stünden zu wenig Fachkräfte zur Verfügung, ohne aber die Ursachen zu analysieren.
Weder die Arbeitsbedingungen noch die strukturellen Herausforderungen der Justiz würden ausreichend beleuchtet. Die Partei erinnert daran, dass seit Jahren bekannt ist, dass Verfahren zu lange dauern und einzelne Bezirksgerichte überlastet sind. Die vorgeschlagenen Massnahmen seien punktuell, aber nicht nachhaltig.
Wohnsitzpflicht für nebenamtliche Mitglieder der Schlichtungsbehörden
Die SP Aargau lehnt die geplante Möglichkeit ab, nebenamtliche Mitglieder der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht vom Wohnsitzerfordernis zu befreien. Die Partei bezweifelt, dass der Mangel an Personal durch die Rekrutierung ausserkantonaler Personen behoben werden kann. Vielmehr seien die Rahmenbedingungen im Kanton Aargau zu verbessern: «Wenn Stellen unbesetzt bleiben, liegt das selten am Wohnort – sondern an der Attraktivität der Arbeitsbedingungen», hält Claudia Rohrer, Grossrätin SP, fest.
Flexibilisierung der Altersgrenze für nebenamtliche Richterinnen und Richter
Die SP Aargau steht auch dieser geplanten Flexibilisierung kritisch gegenüber. Eine weitere Erhöhung des durchschnittlichen Alters in den Gremien könne die Erneuerung und Dynamik der Justiz beeinträchtigen. Zudem müsse sichergestellt sein, dass die fachliche Weiterbildung gewährleistet bleibt.
Anhebung der Altersgrenze für hauptamtliche Richterinnen und Richter
Die SP Aargau lehnt die isolierte Erhöhung der Altersgrenze auf 68 Jahre ab. Die Partei kritisiert, dass eine solch weitreichende Änderung ohne umfassende Analyse der Auswirkungen erfolgen soll: «Wer die Lebensarbeitszeit verlängert, muss auch sicherstellen, dass Qualität, Weiterbildung und Leistungsfähigkeit systematisch überprüft werden», betont Lucia Lanz, Grossrätin der SP.
Übertragung von Gerichtsfällen und Vertretungsrechte
Die SP Aargau zeigt sich hingegen offen gegenüber der Möglichkeit, Gerichtsfälle bei ausserordentlicher Belastung oder Ausstand an andere Bezirksgerichte zu übertragen. Ebenso begrüsst sie grundsätzlich die geplante gegenseitige Vertretung von Oberrichterinnen und Oberrichtern, regt jedoch an, eine Ausdehnung auf nebenamtliche Richterinnen und Richter zu prüfen.