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SP Aargau begrüsst Systemwechsel im Schätzungsverfahren von Liegenschaften im Grundsatz – äussert aber auch Kritik

(sp) Die SP Aargau begrüsst den Systemwechsel im Schätzungsverfahren von Liegenschaften. Einerseits sei diese einhergehend mit Effizienzgewinn anderseits habe die Methodik das Potenzial die Immobiliensituation auf dem Markt real abzubilden und sich dieser stetig anzupassen. Die SP Aargau stellt aber fest, dass der Kanton weiterhin beabsichtigt Hausbesitzende so tief als bundesgerichtlich möglich zu besteuern. Dies, obwohl Eigenheimbesitzende in der Regel wirtschaftlich leistungsfähig seien und aufgrund der steigenden Immobilienpreise bereits enorme Wertgewinne in den letzten und voraussichtlich auch kommenden Jahren verzeichnen könnten.

Laut Bundesgericht muss der durch die Kantone festgelegte Eigenmietwert mindestens 60% des Marktmietzinses betragen, der für die betreffende Wohnung oder das betreffende Haus auf dem freien Markt erzielt werden könnte. Der Kanton Aargau erfüllt dies mit dem aktuellen System nicht. Immobilienbesitzende werden tiefer besteuert als bundesgerichtlich gefordert. Aber auch das neue Verfahren gehe einmal mehr mit 60% an das Minimum der gesetzlichen Notwendigkeit, wenn es um die Besteuerung von Gutverdienenden gehe, so die SP. Umliegende Kantone wie Zürich oder Luzern setzten den Eigenmietwert auf 70% des Marktmietwertes fest.
Auch bei der Berechnung des Steuerwertes werde die komplette Unschärfe zugunsten der Hausbesitzenden interpretiert und damit die Steuerwerte im Durchschnitt unter den eigentlichen Wert gedrückt. Damit gingen weitere potenzielle Steuereinnahmen verloren und der rechtliche Handlungsspielraum werde maximal zu Gunsten von Immobilienbesitzenden ausgelegt. Liegenschaftsbesitzende würden aufgrund des Systemwechsels im Durchschnitt zwar höher besteuert als bislang – dies aber vor allem aufgrund der effektiven Wertsteigerungen ihrer Liegenschaften in Zeiten steigender Marktpreise. Insgesamt profitierten sie damit von den aktuellen Entwicklungen.
Die weiterhin tiefen Hypothekarzinsen würden Eigenheimbesitzenden gegenüber Mieter:innen einen weiteren Vorteil bieten. Eigenheimbesitzende seien in der Regel wirtschaftlich leistungsfähig und Ausnahmefälle, die tatsächlich von ihrer Steuerlast erdrückt würden, könnten auch mit einer Härtefallklausel abgegolten werden. Angesichts der sich rasant verändernden Immobilienpreise insbesondere in den Städten, wäre nach Ansiht der SP auch ein kürzeres Anpassungsintervall als die vorgeschlagenen fünf Jahre denkbar und mit vertretbarem Aufwand umsetzbar.