(sp) Mit der geplanten Einführung der Mindestbesteuerung von 15% durch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) können Gewinne von niedrig besteuerten ausländischen Tochtergesellschaften höher besteuert werden. Die SP Aargau begrüsst grundsätzlich die Einführung der Mindestbesteuerung.
Die OECD-Steuerreform sieht eine globale Mindeststeuer von 15 Prozent für alle Unternehmen mit einem Umsatz über 750 Millionen Euro pro Jahr vor. Dies wird Bund und Kantonen Mehreinnahmen in Milliardenhöhe bringen. Sie will die Grundlagen zu einer besseren und faireren Besteuerung internationaler Grosskonzerne schaffen. Mit der geplanten Einführung werden dem ungerechten und schädlichen Steuerwettbewerb nun endlich erste Schranken gesetzt.
Per 2024 ist die Umsetzung der Mindestbesteuerung auf schweizerischer Ebene geplant. Dies ist aus Sicht der SP Aargau begrüssenswert. Nora Langmoen, Co-Präsidentin SP Aargau, hält ebenfalls fest: «Die Einführung einer Aargauer Hinzurechnungssteuer ist eine gute Übergangslösung. Es braucht aber mittelfristig eine gerechte Umsetzung auf nationaler und kantonaler Ebene.»
Gemäss Schätzungen des Kantons würden sich in der Steuerperiode 2023 die Mehreinnahmen auf 14 Millionen Franken belaufen. Dies sei angesichts der drohenden Steuerausfälle durch die kantonale Steuergesetzrevision im Aargau marginal und lasse die fehlenden finanziellen Ressourcen der kommenden Jahre kaum abfedern.
Entscheidend für die SP Aargau ist, dass es mit der Umsetzung nicht zu einer weiteren Anheizung des kantonalen und kommunalen Steuerwettbewerbs kommt. Ebenfalls müsse in diesem Zusammenhang vertieft abgeklärt werden, welche Auswirkungen die anstehenden Steuerreformen auf den Aargauer Finanzhaushalt hätten. Die Folgen müssten anhand von konkreten Steuerdaten untersucht werden. Dies würde aus Sicht der SP mehr Klarheit und die nötige Transparenz schaffen.