(sp) Eine Ombudsstelle verstärke die Bindung zwischen Bevölkerung und Staat, sei eine vertrauensbildende Massnahme in den Fällen, in denen das Vertrauen ins Wanken gekommen sei. Damit werde ein langer Wunsch der SP umgesetzt. Die SP Aargau befürwortet deshalb die Einführung der Ombudsstelle in der kantonalen Verwaltung vollkommen.
Die Vorlage des Regierungsrates sei aus einer Angstposition geschaffen, so die SP in einer Medienmitteilung. Die Ombudsstelle solle auf verschiedenen Ebenen eingeschränkt werden: Sachbereiche würden ausgeklammert, es gebe eine Voraussetzung der Schriftlichkeit bei der Einleitung und die Ombudsstelle solle nicht von sich aus tätig werden. Dieser Ansatz ist aus Sicht der SP falsch.
Die Ombudsstelle solle zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern Vertrauen schaffen. Die Verwaltung sei gut aufgestellt, wie in jedem Betrieb könnten aber Fehler auftreten. Es sollte Teil einer Fehlerkultur sein, dass eine Ombudsstelle diese Umstände unvoreingenommen und ohne zusätzliche Hürden klären könne. Die Ombudspersonen seien gut ausgebildet und würden Abläufe der Verwaltung kennen, gleichzeitig müssten sie hohe soziale Kompetenzen im Umgang mit Personen haben.
Es sei wichtig, so die SP, dass der Zugang der Ombudsperson offen gestaltet werde und die Verwaltung lerne und wisse, dass es sich bei der Ombudsstelle nicht um eine Kontrollstelle handele. Es sei eine Funktion, welche interne Prozesse unterstütze. Wenn Prozesse verbessert werden könnten, dann diene dies den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Verwaltung und deren Angestellten, bis hinauf zum Regierungsrat.