(sp) Die SP Aargau begrüsst die Stossrichtung der Revision des Lohndekrets für Lehrpersonen, fordert aber verbindlichere Qualifikationsanforderungen und mehr Transparenz.
Lehrpersonen tragen jeden Tag grosse Verantwortung für die Bildung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Dafür braucht es eine gute fachliche und pädagogisch-didaktische Ausbildung. Die SP Aargau begrüsst deshalb, dass mit der Teilrevision des Lohndekrets Lehrpersonen (LDLP) die Entlöhnung stärker an den Ausbildungsstand geknüpft und Anreize für eine Nachqualifizierung geschaffen werden sollen. Die Vorschläge der Regierung gehen aus Sicht der SP jedoch noch nicht weit genug.
Lohnabzüge bei fehlender Ausbildung konsequenter ausgestalten
Die SP Aargau unterstützt grundsätzlich die stärkere Unterscheidung zwischen vollqualifizierten, teilqualifizierten und nicht entsprechend qualifizierten Lehrpersonen. Der vorgeschlagene Lohnabzug von 15 Prozent für Personen ohne Voll- oder Teilqualifikation ist aus Sicht der SP jedoch zu tief. Die SP fordert deshalb einen Lohnabzug von mindestens 25 Prozent, wie er auch in anderen Kantonen des Bildungsraums Nordwestschweiz vorgesehen ist. Auch der vorgeschlagene Lohnabzug von 5 Prozent bei einer Teilqualifikation setzt aus Sicht der SP zu wenig Anreize, die vollständige Qualifikation nachzuholen.
Förderklassen gehören in die Hände ausgebildeter Heilpädagog:innen
Ein Hochschulabschluss allein reicht für eine Lehrtätigkeit nicht aus. Wer unterrichtet, braucht neben fachlichen auch grundlegende pädagogisch-didaktische Kenntnisse. Dies gilt insbesondere für die Volksschule. In den neuen Förderklassen und Förderklassen plus sollen ausschliesslich Heilpädagog:innen mit EDK-anerkanntem Diplom eingesetzt werden dürfen: «Nur so können die Bildungsbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit verstärktem Förderbedarf angemessen berücksichtigt und eine gezielte Förderung umgesetzt werden», sagt SP-Nationalrätin Simona Brizzi.
Mehr Transparenz über die Qualifikation
Für die SP gehört zur Qualitätssicherung auch Transparenz. Eltern sollen nachvollziehen können, ob eine Lehrperson voll- oder teilqualifiziert ist. Bei Nicht-Qualifikation müssen die Eltern informiert sein. Die Qualifikation des eingesetzten Schulpersonals soll deshalb transparent ausgewiesen werden. «Eltern haben ein berechtigtes Interesse daran zu wissen, welche Qualifikation die Person mitbringt, die ihr Kind unterrichtet oder heilpädagogisch begleitet. Transparenz schafft Vertrauen und trägt dazu bei, dem Lehrberuf wieder mehr Wertschätzung entgegenzubringen», sagt SP-Grossrat Alain Burger.
Die SP Aargau ist überzeugt: Wer die Qualität der Aargauer Schulen sichern will, muss in die Qualifikation der Lehrpersonen und Schulischen Heilpädagog:innen investieren. Denn eine Ausbildung kommt allen zugute.