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Schweiz: Bericht über die soziale Absicherung von Selbständigerwerbenden

(pd) Selbstständigerwerbende geniessen nicht den gleichen sozialen Schutz wie Arbeitnehmende. Ein Obligatorium zu ihrer besseren sozialen Absicherung wäre jedoch technisch und finanziell kaum umsetzbar. Dies hält der Bundesrat in einem Bericht fest, den er an seiner Sitzung vom 6. Dezember 2024 verabschiedet hat. Er begrüsst deshalb private Initiativen, welche die Selbstständigerwerbenden beim Aufbau von Reserven unterstützen.

Die soziale Absicherung der Selbstständigerwerbenden unterscheidet sich von jener der Angestellten. Die Selbstständigerwerbenden sind weder der obligatorischen beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) noch der obligatorischen Unfallversicherung unterstellt. Wenn sie vorsorgen wollen für den Fall, dass sie krank werden, müssen sie eigene Vorkehrungen treffen, z.B. eine Taggeldversicherung abschliessen. Arbeitnehmende hingegen haben im Krankheitsfall für eine gewisse Zeit Anspruch auf Lohnfortzahlung. Weiter gibt es für Selbstständigerwerbende bisher keine Möglichkeit, sich abzusichern für den Fall, dass die Aufträge ausbleiben und sie keine Arbeit haben.

Lösungen wären technisch aufwändig und kostenintensiv
Im Bericht zum Postulat 20.4141 (Benjamin Roduit) hat der Bundesrat analysiert, wie die soziale Absicherung von Selbständigerwerbenden verbessert werden könnte. Er hat dabei drei Ansätze geprüft: die Schaffung einer freiwilligen Versicherung für Selbstständigerwerbende im Rahmen der Arbeitslosenversicherung (ALV), die Integration in die Erwerbsersatzordnung (EO) und den Aufbau einer obligatorischen Reserve.

Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass eine Integration nicht praktikabel ist, weder in die ALV noch in die EO. Die Umsetzung wäre aufwändig und mit teilweise hohen Kosten verbunden. Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige wäre kaum attraktiv. Weil sich vor allem Personen mit hohem Risiko versichern würden, müssten die Beiträge entsprechend hoch sein. Ein Versicherungsobligatorium wiederum würde Fehlanreize bieten und müsste restriktiv ausgestaltet werden. Es wäre schwierig, klare Kriterien zu definieren, wann eine «unverschuldete» Unterbeschäftigung vorliegt, und wann eine «freiwillige» (z.B. ungenügendes Bemühen um Aufträge). Auch die Quersubventionierung von Selbständigerwerbenden durch Arbeitnehmende müsste vermieden werden, was eine Integration in die bestehenden Systeme zusätzlich erschwert.

Der Bundesrat begrüsst allerdings private Initiativen wie jene der Gewerkschaft Syndicom, die die Selbstständigerwerbenden beim Aufbau von Reserven unterstützen. Denn für Selbstständigerwerbende ist es unumgänglich, dass sie Reserven bilden, um Zeitspannen mit schlechter Auftragslage und vorübergehende Verluste zu überdauern. Auch hier wäre die Schaffung eines Obligatoriums mit vielen Nachteilen verbunden. Insbesondere wäre die Einführung eines Zwangssparens für Selbstständigerwerbende nur schwer kontrollierbar und liesse sich kaum durchsetzen.

Das Postulat wurde vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie eingereicht. Während Arbeitgebende für ihre Angestellten Kurzarbeitsentschädigungen geltend machen konnten, bestand für Selbstständigerwerbende zu Beginn der Krise keine vergleichbare Absicherung. Deshalb hatte der Bundesrat im März 2020 die Corona-Erwerbsausfallentschädigung geschaffen, um die Einkommenseinbussen der von behördlichen Massnahmen betroffenen Selbstständigerwerbenden teilweise auszugleichen.