(pd) Die grossrätliche Kommission für Allgemeine Verwaltung kürzt den Verpflichtungskredit von 7,168 Millionen Franken für das Vorhaben «Informationssicherheit; Umsetzung Massnahmen Informatik Aargau» um 569'000 Franken sowie den jährlich wiederkehrenden Bruttoaufwand von 3,924 Millionen Franken um 327'000 Franken. Unter Berücksichtigung dieser Kürzung stimmt die grossrätliche Kommission dem Verpflichtungskredit einstimmig zu.
Der rasante Wandel hin zu einer Informationsgesellschaft und die Digitalisierung bergen ungeahnte Chancen, jedoch auch sehr erhebliche Risiken. Die Angriffe auf Verwaltungssysteme haben stark zugenommen. Um dieser Situation wirksam entgegentreten zu können, ist eine angemessene und effektive Informationssicherheit unerlässlich. Es handelt sich dabei um technische und organisatorische Massnahmen, welche auf allen Verwaltungsstufen umgesetzt werden müssen.
Verschiedene vertrauliche Massnahmen erforderlich
Der vom Regierungsrat beantragte Kredit wird für die Umsetzung verschiedener vertraulichen Projekte benötigt. Die einmaligen Aufwände beinhalten vorwiegend Projektleistungen. Für einen angemessenen Schutz müssen durch den Kanton Aargau die Minimalstandards des Bundes eingehalten werden. Ansonsten ist der Datenaustausch nicht sichergestellt. Um diesem Mindeststandard nachkommen zu können, sind substanzielle Investitionen in technische und organisatorische Massnahmen zu tätigen. Der Betrag erscheint den Kommissionsmitgliedern als sehr hoch. Der Regierungsrat konnte aber eingehend darlegen, dass die Investition absolut erforderlich und notwendig ist.
Die Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) moniert grossmehrheitlich die sehr hohen Beiträge für Unvorhergesehenes im einmaligen Verpflichtungskredit und bei den Reserven der jährlich wiederkehrenden Kosten. Der Regierungsrat beantragt je 20 Prozent der jeweiligen Kosten. Ein ursprünglich gestellter Antrag auf gänzliche Streichung dieser Beträge wurde zugunsten einer Kürzung auf 10 Prozent zurückgezogen. Dem Antrag für eine Kürzung auf lediglich 10 Prozent wurde abschliessend zugestimmt. Dieser Betrag soll im einmaligen Verpflichtungskredit konkret als «Vergabereserve» deklariert werden und ist dafür bestimmt, allfällige Mehrkosten bei der Submissionsvergabe abzudecken. Die Kommission stimmte einer Kürzung dieser Beiträge zu. Die Vergabereserve beträgt somit 569'000 Franken anstatt 1,138 Millionen Franken. Die Reserven bei den jährlich wiederkehrenden Kosten werden von 654'000 Franken auf 327'000 Franken gekürzt.
Unter Berücksichtigung der erwähnten Kürzungen stimmte die Kommission dem Verpflichtungskredit in der Höhe von 6,599 Millionen Franken sowie dem jährlich wiederkehrenden Aufwand von 3,597 Millionen Franken einstimmig zu. Der Grosse Rat wird voraussichtlich im Juli 2024 über den Kredit befinden.