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Geschmuggelte Fasane. Foto: bazg

Rothrist: Personenwagen mit 28 lebenden Fasanen angehalten

(bazg) Bei der Kontrolle eines im Ausland immatrikulierten Personenwagens hat die Kantonspolizei Aargau insgesamt 28 lebende Fasane gefunden. Weil einige der Tiere unter Artenschutz stehen und sämtliche Tiere ohne Zollanmeldung und ohne Gesundheitszeugnis in die Schweiz eingeführt worden sind, hat das zuständige Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit die Ermittlungen übernommen und eine Strafuntersuchung eingeleitet.

Ende September hielt die die Kantonspolizei Aargau drei ägyptische Staatsbürger in einem Personenwagen mit slowenischen Kennzeichen an und kontrollierte sie. Bei der Kontrolle des Fahrzeugs wurden 28 lebende Fasane festgestellt. Weil der Verdacht bestand, dass einige der Tiere unter Artenschutz stehen könnten und zudem sämtliche Tiere ohne Zollanmeldung und ohne Gesundheitszeugnis in die Schweiz eingeführt worden sind, hat die Kantonspolizei Aargau den Veterinärdienst des Kantons Aargau, das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sowie das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) beigezogen. Das BAZG hat die weiteren Ermittlungen übernommen und eine Strafuntersuchung eingeleitet betreffend des Schmuggels von artengeschützten Tieren in Verbindung mit der Verletzung der tierseuchen- und tierschutzrechtlichen Vorschriften.
Der Veterinärdienst des Kantons Aargau beschlagnahmte die Tiere vorsorglich und sorgte für eine geeignete Unterbringung in Quarantäne. Bei der Beurteilung der Tiere durch unabhängige Experten hat sich gezeigt, dass rund zwei Drittel der Tiere durch das internationale Artenschutzabkommen CITES geschützt sind. Aufgrund der Transportstrapazen sind zwischenzeitlich vier Tiere gestorben, zehn weitere mussten aufgrund von festgestellten Krankheiten eingeschläfert werden. Die verbleibenden und gesunden Tiere werden nach Ablauf der Quarantäne bei geeigneten Institutionen platziert.
Bis zum Abschluss der Strafuntersuchung kann das BAZG keine weiteren Angaben machen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Bild: Geschmuggelte Fasane. Foto: bazg