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Richtplananpassung im Zusammenhang mit der Neukonzessionierung des Wasserkraftwerks Beznau: Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen in Böttstein und Villigen

(pd) Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) des Aargauer Grossen Rats unterstützt grundsätzlich die aufgrund der Neukonzessionierung des Wasserkraftwerks Beznau notwendige Anpassung des kantonalen Richtplans. Dass für die Umsetzung der notwendigen ökologischen Ausgleichsmassnahmen Fruchtfolgeflächen beansprucht werden sollen, stösst allerdings teilweise auf Widerstand.

Die Neukonzessionierung des Wasserkraftwerks Beznau setzt eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) voraus. Damit verbunden entsteht die Pflicht zur Umsetzung von ökologischen Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen (öEAM). Der angemessene ökologische Zielzustand soll mithilfe von sechs öEAM erreicht werden. Sie führen in den Gebieten Grossmatt/Au in Böttstein und Kumetmatt/Stalde in Villigen zu einer Reduktion der Fruchtfolgeflächen um 5,1 Hektaren.
Diverse Mitglieder der Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) äusserten ihre Bedenken darüber, dass solche Massnahmen oft zulasten der landwirtschaftlichen Anbauflächen gehen. Die Kommission UBV fordert deshalb, dass die beanspruchten Fruchtfolgeflächen im Sinne eines Baurevers in ihren jetzigen Zustand zurückversetzt werden, sollten sie nach Ablauf der Konzession in dreissig Jahren den Zweck von öEAM nicht mehr erfüllen. Mit dieser Ergänzung stimmen die Mitglieder der Kommission UBV der beantragten Richtplanänderung einstimmig zu.
Das Geschäft wird voraussichtlich im November oder Dezember im Grossen Rat behandelt.