(eing.) Zur Änderung des Gesundheitsgesetzes (Paket 1) hat die vaka, der Verband der Aargauer Spitäler, Kliniken, Pflegeinstitutionen und Spitex-Organisationen, an der Vernehmlassung teilgenommen. Positiv sieht sie die Verankerung von Palliative Care und Gesundheitsförderung im Gesetz. Die Betriebsbewilligung für jeden einzelnen Standort, die weit gefassten Sanktionsregelungen und den ausgeweiteten Zulassungsstopp lehnt die vaka hingegen ab.
Mit der Revision setzt der Regierungsrat weitere Inhalte der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung (GGpl) 2030 um. Die vaka teilt das Ziel des Kantons: eine qualitativ gute, sichere und bezahlbare Gesundheitsversorgung. Neue Vorgaben müssen aber einen erkennbaren Nutzen haben und in der Praxis funktionieren und keinen Bürokratieaufbau unterstützen. Mehrere der vorgeschlagenen Bestimmungen würden vor allem zusätzlichen administrativen Aufwand verursachen – bei den Leistungserbringern ebenso wie beim Kanton –, ohne dass die Patientensicherheit verbessert würde.
Eine Bewilligung für das ganze Unternehmen und nicht zusätzlich für jeden Standort
Künftig sollen auch ambulante Standorte von Spitälern eine eigene Betriebsbewilligung benötigen. Die vaka lehnt das klar ab. Denn für die Einhaltung der gesundheitspolizeilichen Auflagen ist die Unternehmung als Rechtseinheit verantwortlich – nicht der einzelne Standort. Die vaka verlangt, dass die Bewilligung dem Unternehmen als Ganzes erteilt wird, was künftigen Entwicklungen der Gesundheitsversorgung entspricht. Das Unternehmen verantwortet dann die Einhaltung der Auflagen an all ihren Standorten. Ein Beispiel aus der Bankbranche zeigt, wie das funktioniert: Die Finanzmarktaufsicht FINMA bewilligt nicht jede einzelne Bankfiliale, sondern die Bank als Ganzes.
Integrierte Nebenstandorte sollen zudem weiterhin über die Abrechnungsnummer (ZSR) des Hauptstandorts abrechnen können. Eigene Zulassungen pro Standort würden bedeuten: separate Verhandlungen der Tarife und separate Kostenrechnungen – ein doppelter/vielfacher Aufwand. Ein juristisches Kurzgutachten zeigt, dass der Kanton hier über einen grossen Gestaltungsspielraum verfügt. Eine starre Bindung der Abrechnung an einen Standort bremst ausserdem moderne Versorgungsformen wie Telemedizin, Telepharmazie oder Hospi-tal@Home. «Qualität und Patientensicherheit hängen nicht an einer Adresse, sondern an klaren Verantwortlichkeiten. Die Bewilligung gehört deshalb zum Unternehmen, das diese Verantwortung trägt», sagt Dr. Hans Urs Schneeber-ger, Geschäftsführer der vaka.
Flexibler Personaleinsatz gegen den Fachkräftemangel
Die neue Regelung zur Berufsausübungsbewilligung in stationären Einrichtungen trägt die vaka im Grundsatz mit; sie wurde in Zusammenarbeit mit dem Verband erarbeitet. Bewilligungspflichtig sollen nur die obersten fachlich verantwortlichen Führungspersonen sein, nicht Stations- oder Teamleitungen. Dieses Prinzip soll nach dem Willen der vaka auch für ambulante Standorte gelten. So können Spitäler ihr Fachpersonal flexibel einsetzen – stationär wie ambulant – ohne bei jedem Wechsel des Einsatzortes eine zusätzliche Bewilligung zu benötigen. Das mildert die Folgen des Fachkräftemangels, stärkt die Versorgungssicherheit und entspricht dem zukunftsgerichteten Personaleinsatz.
Sankionen nur bei gravierender Gefährdung
Der Entwurf sieht für ambulante Organisationen Bussen bis 50'000 Franken vor, wenn sie eine Pflicht nach Bundes- oder kantonalem Recht verletzen – gemäss Bericht möglicherweise schon bei versäumten oder unvollständigen Datenlieferungen. Das lehnt die vaka ab: Rein administrative Versäumnisse dürfen keine Busse auslösen. Eine klar eingegrenzte Sanktionsregelung unterstützt die vaka. Bussen bzw. Sanktionen sollen nur zulässig sein, wenn die Patientensicherheit durch einen schuldhaften Verstoss gravierend gefährdet wurde. Und bevor einer Einrichtung die Betriebsbewilligung entzogen wird, sind zuerst mildere Massnahmen zu prüfen.
Unterversorgung bekämpfen statt Angebot verknappen
Der Regierungsrat will bei überdurchschnittlichen Kosten einen Zulassungsstopp verhängen können – auch für Pflegefachpersonen, Hebammen, Apotheken sowie Transport- und Rettungsunternehmen. Die vaka lehnt dies ab. Höhere Kosten allein beweisen nicht, dass es eine Überversorgung gibt. Sie können ebenso gut zeigen, dass der Bedarf wächst oder dass mehr Behandlungen – wie politisch angestrebt – vom Spital in die ambulante Praxis verlagert werden. Angesichts des Fachkräftemangels und der demografischen Entwicklung droht vielerorts aktu-ell eine Unterversorgung. Die vaka fordert deshalb das Gegenteil: Der Kanton soll gesetzlich verpflichtet werden, Versorgungslücken zu ermitteln und gezielt zu schliessen – etwa durch die Förderung von Kooperationen und durch Versorgungsaufträge mit geregelter Finanzierung.
«Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Gesundheitsfachpersonen. Ein Zulassungsstopp ist in der heutigen Situation das falsche Signal», so Dr. Hans Urs Schneeberger.
Ja zu Palliative Care und Gesundheitsförderung
Ausdrücklich unterstützt die vaka das neue Gesetzeskapitel zur Palliative Care sowie den gesetzlich festgelegten Mindestbeitrag des Kantons für die Gesundheitsförderung. Bei der Palliative Care fordert die vaka: Zusätzlich vereinbarte Leistungen sollen angemessen bezahlt und in mehrjährigen Leistungsvereinbarungen geregelt wer-den.
Gesetze aufeinander abstimmen
Die vaka verlangt im Weiteren, dass die Revisionen von Gesundheitsgesetz, Spitalgesetz und Pflegegesetz aufeinander abgestimmt werden – besonders bei den Themen Standortdefinition, Bewilligungen, Aufsicht und Finanzierung. Widersprüchliche Anforderungen und doppelte Verfahren sind zu vermeiden. Die Leistungserbringer und ihre Verbände sind zudem frühzeitig in die Ausarbeitung der Verordnungen einzubeziehen. Die Anhörung dauert bis zum 27. November 2026. Die vollständige Stellungnahme der vaka ist auf www.vaka.ch abrufbar.