(pd) Die im März kommunizierten Zahlen zu den Hilfsfristen der Rettungsdienste im Kanton Basel-Landschaft wurden überprüft und haben sich als zu tief erwiesen. Die korrigierten Zahlen zeigen im Mehrjahresvergleich eine deutliche Verbesserung. Zur Sicherung der Datenqualität wurden zusätzliche Prozesse eingeführt.
Die Hilfsfrist misst die Zeit von der Alarmierung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes am Einsatzort. Sie ist ein zentrales Qualitätsmerkmal im Rettungswesen. Die Richtlinien des Interverbands für Rettungswesen (IVR) definieren Qualitätsstandards für den Rettungsdienst in der Schweiz.
Die mittlerweile korrigierten Zahlen für den Kanton Basel-Landschaft zeigen eine markante Verbesserung der Hilfsfristquoten über die letzten Jahre. So lag die Hilfsfristquote des Rettungsdienstes KSBL im 2025 insgesamt bei 91 %. Ein Wert, der in den ersten vier Monaten des laufenden Jahres sogar noch gesteigert werden konnte. Besonders erfreulich ist, dass mit der neuen «Standortstrategie Rettung» die Quoten im Oberbaselbiet sowie im Waldenburgertal markant gesteigert werden konnten.
Bei der gemeinsam von Rettungsdienst KSBL, Sanitätsnotrufzentrale beider Basel und Amt für Gesundheit vorgenommenen Überprüfung der im März kommunizierten Hilfsfristen wurde insbesondere festgestellt, dass die Zeiterfassung im Rettungsprozess in zahlreichen Fällen nicht beim Eintreffen des Rettungswagens, sondern erst später bei dessen Abfahrt erfolgte. Dadurch wurden zu tiefe Werte ausgewiesen. Zur Sicherung der künftigen Datenqualität wurde ein gemeinsames Datenmonitoring etabliert.